Klavierauszug

Bearbeitung eines orchesterbegleiteten Vokalwerks oder eines Instrumentalwerks für Klavier.
Bei der Einrichtung für das Klavier wird in der Regel angestrebt, eine größtmögliche Ähnlichkeit mit dem Original zu bewahren und gleichzeitig eine auf dem Klavier gut spielbare Version zu schaffen. Bestimmte Klangeffekte der im Original vorhandenen Instrumente, die auf dem Klavier nicht umsetzbar sind, werden durch typische, dem Klavier angemessene Spielfiguren ersetzt.
Die Erstellung eines Klavierauszugs ist keine kompositorisch-kreative, sondern vornehmlich eine handwerklich-routinierte Tätigkeit. Aus diesem Grunde delegierten Komponisten und/oder die Verleger der jeweiligen originalen Werkausgaben die Erarbeitung von Klavierauszügen oft an geschulte Musiker.
Klavierauszüge dienten vorwiegend der Verbreitung eines Werkes in einer reduzierten und daher auch privat rezipierbaren Fassung: Groß besetzte Stücke wurden Publikum und Musikern in Zeiten fehlender technischer Reproduzierbarkeit von Musik durch Klavierauszüge zugänglich gemacht. Daneben sind Klavierauszüge auch Hilfsmittel für die Einstudierungsphase eines Werkes. Die verschiedenen synonymen Bezeichnungen Klavierauszug, -arrangement, -bearbeitung, -übertragung, -reduktion und -übersetzung weisen auf das Abhängigkeitsverhältnis hin, das zwischen einem Klavierauszug und der ursprünglichen Fassung besteht.

Klavierauszüge im Oeuvre Beethovens

Die Veröffentlichung seiner großformatigen Werke auch im Klavierauszug (vornehmlich die Symphonien, Ouvertüren, Fidelio, vokalsinfonische Werke) war für Beethoven gängige Praxis, was zahlreiche Briefe an Verleger belegen. Er schätzte den Klavierauszug als Mittel zur Verbreitung seiner Werke. So schrieb er beispielsweise am 15. Januar 1801 an den Verleger Franz Anton Hoffmeister in Leipzig: „[…] für jezt trage ich ihnen folgende sachen an: Septet, (wovon ich ihnen schon geschrieben, zu mehrerer Verbreitung und Gewinst ließ es sich auch auf’s Klawier arrangiren) […]“ (BGA 54).
Beethoven erstellte mitunter Klavierauszüge seiner Werke selbst (siehe unten: „authentische Klavierauszüge“). So begann er z. B. mit der Herstellung eines Auszugs der 7. Symphonie op. 92, der jedoch im 1. Satz bei T. 46 abbricht. Er vereinbarte schließlich mit dem Verleger Sigmund Anton Steiner, dass dieser sich um die Erstellung des Klavierauszugs kümmert, den Beethoven dann verbessern würde: „[…] daher besorgen Sie die Auszüge [darunter Op. 92] selbst, doch sollen alle von mir übersehen, und wo es nöthig, verbessert werden, […]“ (BGA 780 vom 1. Februar 1815). Diese Vorgehensweise findet man häufiger als die von Beethoven selbst erarbeiteten Klavierauszüge. So schrieb Beethoven am 4. März 1809 an Breitkopf & Härtel, dass der Pianist Friedrich Stein, der schon die Bearbeitung der 4. Symphonie für zwei Klaviere angefertigt hatte, die 5. und 6. Symphonie „zu 2 Klawier übersezen“ könnte und fragte, ob der Verlag Interesse daran hätte (BGA 359). Wenn Klavierarrangements von anderen Bearbeitern angefertigt wurden, überprüfte und korrigierte Beethoven diese im Regelfall gründlich.
Oft vergab er die Aufträge zur Bearbeitung selbst und überließ dies nicht den Verlegern. Die meisten Klavierauszüge fertigte Carl Czerny für Beethoven an, mit dessen Arbeit er wohl sehr zufrieden war. Er beauftragte Czerny z. B. mit Klavierübertragungen zu zwei und vier Händen der Ouvertüre zum Festspiel „Die Weihe des Hauses“ op. 124 und schrieb dem Verleger Schott am 5. Februar 1825: „[…] geben sie nur sogleich die Klawierausz. heraus unter meinem Nahmen oder unter Carl Czernis Nahmen, welcher selbe gemacht; […]“ (BGA 1932).

Authentische und autorisierte Klavierauszüge

Bei Beethoven ist demnach zwischen von ihm selbst erstellten Klavierauszügen und lediglich autorisierten, d. h. von fremder Hand erarbeiteten, aber von Beethoven überprüften und mithin gebilligten Auszügen zu unterscheiden. Dass ein Klavierauszug authentisch ist, kann im günstigsten Fall durch eine autographe Niederschrift nachgewiesen werden. Für folgende Klavierauszüge zu Werken Beethovens sind autographe Handschriften überliefert:

  • Musik für ein Ritterballett WoO 1
  • Marsch für die Böhmische Landwehr WoO 18
  • Marsch für 6 Blasinstrumente WoO 29
  • Klavierbearbeitung des Menuetts As-Dur für Streichquartett WoO 209
  • zwei Klavierauszüge des Liedes Freudvoll und leidvoll aus der „Egmont“-Musik op. 84
  • Opferlied op. 121b
  • Bundeslied op. 122

sowie zwei Fragmente:

  • Klaviertrio op. 1 Nr. 2, 3. Satz (64 Takte)
  • 7. Symphonie op. 92 (bis T. 46)

Beethovens Autorschaft kann durch Verlagsverhandlungen, Anzeigen oder in den Titelangaben gedruckter Ausgaben belegt sein. Anzeigen und Angaben auf Titelblättern von Drucken sind dabei allerdings mit Vorsicht zu bewerten, da die Verleger aus ökonomischen Interessen die Namen der Bearbeiter häufig unterdrückten, um eine authentische Bearbeitung durch den Komponisten zu suggerieren.
Weitere Klavierauszüge, die wahrscheinlich von Beethoven selbst stammen, gibt es zu Op. 43 (Die Geschöpfe des Prometheus) und Op. 91 (Wellingtons Sieg). Im Fall von Op. 43 stützt sich die Zuweisung an Beethoven auf eine Aussage Carl Czernys. Zudem ist ein Probeabzug der Originalausgabe des Auszugs mit Korrekturen Beethovens erhalten. Der Klavierauszug zu Wellingtons Sieg stammt nach Beethovens eigener Aussage von ihm selbst (in einem Brief an George Thomson vom Oktober 1814, BGA 753).

Eine Reihe weiterer Klavierauszüge stammt möglicherweise von Beethoven, was jedoch nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann:

  • Zwölf Menuette für Orchester WoO 7
  • Zwölf deutsche Tänze für Orchester WoO 8
  • Sechs Menuette WoO 10
  • Sieben ländlerische Tänze WoO 11
  • Zwölf deutsche Tänze für Orchester WoO 13
  • Sechs ländlerische Tänze WoO 15

Die Autorisierung eines Klavierauszugs durch Beethoven ist nur erwiesen, wenn eine Quelle (z. B. Abschrift, Probedruck, Korrekturliste) die Überprüfung und Korrektur des Arrangements durch Beethoven bezeugt. Dies ist z. B. bei den Auszügen zur 8. Symphonie op. 93 und zu Op. 112 (Meeresstille und Glückliche Fahrt) der Fall, die beide nicht von Beethoven erstellt wurden, zu denen aber von ihm überprüfte Abschriften überliefert sind. Zudem können Briefe oder Aussagen von Beethovens Zeitgenossen eine Autorisation belegen. Dies gilt beispielsweise für die Arrangements für zwei Klaviere, die Czerny zur 7. und 8. Symphonie herstellte, und über die er in einem Brief vom 21. Mai 1828 an Heinrich Probst schrieb: „selbst Beethoven war nach deren Durchsicht damit zufrieden“.

Bei Beethovens Bearbeitung der Großen Fuge für Streichquartett (op. 133) für Klavier zu vier Händen (op. 134) handelt es sich nicht um einen Klavierauszug. Einen von Anton Halm hergestellten (heute verschollenen) Klavierauszug, der wohl als handwerksmäßige Einrichtung arrangiert war und auf leichte Spielbarkeit abzielte, lehnte Beethoven ab. Er arbeitete das Werk stattdessen selbst um, wobei er die Originalpartitur möglichst getreu wiedergab und keine Rücksicht auf die spieltechnische Ausführbarkeit nahm.

SC
Version 1.0.0