Revision

Der Begriff „Revision“ bedeutet im weiten Wortsinn ein selbstkritisches „Wiederlesen“ (lat. revidere = nochmals betrachten) eines temporär bereits validen Textes durch den Komponisten selbst. Diese erneute Lektüre dient (1) entweder der Berichtigung von Fehlern (Korrektur) oder (2) der redaktionellen Glättung und Vereinheitlichung (Redaktion) eines in der Regel bereits weitgehend abgeschlossenen Textes. Eine Revision durch den Komponisten kann jedoch auch (3) konzeptionelle Änderungen bzw. Varianten am Textbestand auslösen und das sogar dann noch, wenn eine Komposition bereits gedruckt vorliegt. Im engen genetischen Sinn wird der Begriff benutzt, um die innerhalb einer Revision entstandenen Revisionsvarianten von den spontan im Zuge der Textualisierung auftretenden Adhoc-Varianten zu unterscheiden. Das begriffliche Gegensatz-Paar dient dazu, einerseits die Entstehung von Varianten zeitlich zu ordnen (Mikrochronologie) und andererseits deren Fassungsrelevanz zu bestimmen.

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