Textsicherung
Skripturale Maßnahme des Komponisten, durch die eine unklare oder ambige Textstelle hinsichtlich ihrer Bedeutung geklärt werden soll.
Textsicherungen (auch Textklärungen) verändern den Text nicht, sondern präzisieren ihn nur. Bezogen auf den komponierten Text sind sie im Grunde pleonastisch, aber hilfreich, um eine unklare Textstelle sicher lesen und verstehen zu können. Textsicherungsmaßnahmen gehören zu den expliziten Metatexten.
Zur Textsicherung gehören affirmative Zeichen (Verdeutlichungszeichen), wie z. B. Tonbuchstaben, die die gemeinte Tonhöhe einer benachbarten, unklar geschriebenen Note benennen. Derartige Textsicherungsmaßnahmen reagieren oft auf vorangegangene Texteingriffe (Korrekturen, Varianten, Um-Schreibungen), die den gemeinten Text verunklart haben. Auch am Blattrand angebrachte Korrekturkreuze, die auf Textänderungen hinweisen, dienen der Textsicherung. Zusätze des Komponisten, wie „aus“ oder „bleibt aus“ klären den Text, indem sie bereits vorhandene Streichungen als solche bestätigen. Zusätze wie „gilt“, „gut“ oder „bleibt“ sind jedoch keine Textklärung, sondern Restitutionsmaßnahmen. Das Überschreiben von Bleistift- oder Röteleintragungen mit Tinte, um zu verhindern, dass die Schreibspur verschwindet, ist eine weitere textbezogene Sicherungsmaßnahme. Davon zu unterscheiden sind jedoch andere textuelle Anlässe, die sich hinter dem Befund der Über-Schreibung verbergen können.
BRA
Version 1.0.2