Richtlinien für die Cleartext-Transkription

Unsere Transkriptionen von Varianten aus Beethovens Werkstatt-Manuskripten bieten einen Cleartext an (also eine Transkription, welche die jeweiligen Ergebnisse von Änderungsprozessen dokumentiert) und berücksichtigen dabei folgende Gesichtspunkte:

  1. Erleichterung der Lesbarkeit:
    Die Lesbarkeit ist in den Vorlagen (speziell den Manuskripten) in der Regel aufgrund der Komplexität (z. B. durch Überlagerung mehrerer Schreibschichten) oder wegen besonderer Zeicheneigenschaften (z. B. historische Schriftformen, Eigentümlichkeiten der Schrift des Autors etc.) beeinträchtigt.
  2. Vermeidung bedeutungsverändernder Eingriffe:
    Die Transkription soll trotz der Adaption moderner Notationsformen so nahe wie möglich an der Vorlage bleiben und Standardisierungen oder verdeutlichende Ergänzungen auf ein Minimum beschränken. Diese Form der Übertragung soll dem Leser den Vergleich zwischen Transkription und Manuskript erleichtern.
  3. „Explizitheit“:
    Gemessen an den Normen und Konventionen moderner Notation sind Werkstatttexte scheinbar defizitär. Die Transkription soll diese „Defizite“ bzw. jene Lücken, die eindeutig schließbar sind, durch Ergänzungen und Kommentare ausfüllen, um das offensichtlich im Notat Gemeinte verständlich zu machen. Dies schließt Deutungsalternativen ein.
  4. Rekonstruktion der Textgenese:
    Sich überlagernde Schreibschichten in Manuskripten werden voneinander getrennt und mit der Transkription in den entsprechenden separaten Varianten (d. h. in ihrer inhaltlichen Bedeutung) dargestellt. Mit der Trennung von Textschichten wird zugleich deren chronologische Aufeinanderfolge rekonstruiert.

Diese Ziele haben folgende methodische Konsequenzen:

  1. Standardisierung:
    Der Cleartext wird nach Maßgabe der modernen Notenschrift standardisiert. D.h. die graphische Form von Notationselementen, der Notenuntersatz etc. folgen der modernen Notenschrift. Die Grenzen der Standardisierung werden durch Bedeutungsänderungen bestimmt, die zu einer abweichenden Interpretation der Textquelle führen können.
  2. Ergänzung:
    Alles, was zur substantiellen Ebene der Musiknotation gehört (Schlüssel, Tonart- und Taktvorzeichen, Akzidentien, Rhythmus-Zeichen, Singtextunterlegung), also Voraussetzung für das Verständnis des Notats ist, in der Textquelle (bzw. in den entsprechenden Takten) jedoch nicht explizit vorhanden ist, muss editorisch ergänzt werden. Grundregeln: Da Ergänzungen herausgeberische Interpretationen sind, müssen sie immer gekennzeichnet werden. Anzustreben sind möglichst wenige Ergänzungen.
  3. Kommentar:
    Was nicht unmittelbar durch den Cleartext mitgeteilt werden kann, muss durch Kommentare erschlossen werden. Dies gilt auch für die Dokumentation alternativer Interpretationsmöglichkeiten.

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