Werktext

Eine abgeschlossene, vom Komponisten für eine Veröffentlichung und/oder für eine Aufführung freigegebene Komposition bedarf eines verlässlichen, „stabilen“ Werktextes. Unabhängig von seinem formalen, dokumentarischen Zustand (als Partitur oder in Einzelstimmen, in Abschriften oder Druckausgaben) besitzt ein Werktext qualitative Merkmale, die ihn von privaten Skizzen, Entwürfen und anderen Arbeitshandschriften (komponierter Text) unterscheiden: Ein Werktext ist formal in sich geschlossen, durch eine authentische Handschrift oder durch eine Druckausgabe autorisiert, oft auch durch eine Opuszahl als geistiges Eigentum ausgewiesen und klanglich realisierbar. Durch seine Druckveröffentlichung ist der Werktext dem Komponisten entzogen: Ein Komponist kann ihn zwar nach Belieben weiter bearbeiten und in anderen Fassungen vorlegen oder ihn sogar öffentlich (z. B. als unreifes Jugendwerk) abwerten bzw. relativieren, ihn aber rezeptionsgeschichtlich nicht mehr rückgängig machen.
Der im 19. Jahrhundert entwickelte und im 20. Jahrhundert musikhistoriographisch überfrachtete emphatische Werkbegriff ist innerhalb des textgenetischen Diskurses irrelevant.

BRA
Version 1.0.0