Digitales Faksimile

Während ein gedrucktes Faksimile im Sinne des „fac simile“ („mach‘ es ähnlich“) materielle Reproduktionen des Originals erzeugt, die im Idealfalle eine so große Ähnlichkeit mit ihrer originalen Vorlage besitzen, dass sie äußerlich von diesem kaum unterscheidbar sind (was etwa bei Brieffaksimiles in Einzelfällen dazu geführt hat, dass sie im antiquarischen Handel als Original angeboten oder gar in Bibliotheken als solche verzeichnet wurden), beruht das digitale Faksimile auf einer Remediatisierung, d. h. einem Prozess, durch den analoge Objekte in eine für die maschinelle Verarbeitung geeignete neue Daseinsform (d. h. eine Folge diskreter Zeichen) überführt (recodiert) werden. In einem weiteren Prozess können die so erzeugten Daten für das menschliche Auge visualisiert, also in digitale Bilder überführt werden. Die als Ergebnis dieser Art von Datenerfassung abgespeicherten Digitalisate repräsentieren das Original in einer verlustfrei beliebig oft reproduzierbaren Form – aber sie erfassen dieses Original stets nur unter vorher (u. a. durch die zugrunde gelegten Bild-Datenmodelle und damit verbundenen Techniken) festgelegten Bedingungen. Die für ein digitales Faksimile abgespeicherten Daten können daher im Sinne Johanna Druckers strenggenommen nicht als unhintergehbar vorgegebene „data“, sondern nur als „capta“, d. h. „genommene“ bzw. „konstituierte“ Daten betrachtet werden, wie dies bei anderen grafischen Repräsentationsformen wie Karten oder Diagrammen auch der Fall ist (Drucker 2011, Abs. 9). Diese Kontexte müssen für die Beurteilung der „Aussagekraft des Digitalisats“ (Rehbein 2017) und damit seiner Verwendbarkeit als „Abbild“ bzw. „Modell“ seiner Vorlage berücksichtigt werden (vgl. auch Lavin 2021, Abs. 25). Allerdings ist zu bedenken, dass auch bei gedruckten Faksimiles Kontexte oder Zielsetzungen der Herstellung mit zu bedenken sind: Wenn etwa in Chrysanders 1892 in der Händel-Ausgabe veröffentlichtem Faksimile des „Messias“ vom Entfernen von „Notenklecksen“ oder Säubern von durchschlagenden Noten die Rede ist, um durch solche Retuschen ein sauberes Schriftbild zu erreichen, so ist dies kein (bzw. eher ein harmloser) Sonderfall (Kepper 2009).
Als „digitale Kopie“ sind Digitalisate „von ihrem materiellen Substrat“ entkoppelt (Stäcker 2020), ihre Be- und Verarbeitbarkeit erlaubt es, unterschiedliche Repräsentationen und Transformationen zu erzeugen. So kann Ziel eines weitergehenden Digitalisierungsvorgangs auch sein, anstelle eines eher fotografischen Abbilds des „Dokuments“ eine Transkription seines textlichen Gehalts (etwa in einer TEI- oder MEI-Codierung) zu erzeugen, so dass das „digitale Bild“ nur eine Zwischenstufe darstellt. Insofern ist der Begriff „Digitalisat“ für das hier zu Bezeichnende zu weit gefasst, da es um eine spezifische, das Original als „Dokument“ charakterisierende digitale Erfassung geht, die im Sinne Patrick Sahles „Lesen als Sehen“ ermöglicht (Sahle 2013, Teil 3, S. 29). Der Blick wird dabei also auf „die materiellen (medialen) Codes vorhandener Texte“ gelenkt (ebd., S. 93), die aber gewissermaßen nur in einer Art zweiter Natur zugänglich sind, indem sie auf einer „Medialisierung“ des Codes „in Anzeigegeräten“ basieren (ebd.). Zahlreiche, nur im physischen Kontakt erfassbare materielle Aspekte der Objekte gehen dabei verloren bzw. können nur beschreibend in den Metadaten vermittelt werden, da das Objekt seiner Zeitlichkeit und seinem archivalischen Kontext (etwa zu benachbarten Manuskripten) enthoben ist (Burns 2014).
Die bislang gängigen Verfahren für das Erfassen der Materialität der Objekte sind dabei im weitesten Sinne fotografische Verfahren, die wie bei einem gedruckten Faksimile (häufig) auf zweidimensionale Abbildungen beschränkt bleiben. Die Übersetzung in digitale Signale kann dabei auf zweierlei Weise erfolgen:
1. als Rastergrafik, d. h. durch eine gleichmäßige Rasterung von Bildpunkten (etwa bei einer Digitalkamera oder einem Scanner), die durch zweidimensionale Koordinaten (bzw. Abstände der Bildpunkte zueinander) und eine zugehörige Farbe (zusammengesetzt aus Farbraum und Farbtiefe) definiert sind (Pixel). Je höher die Zahl dieser pro Zoll (engl. inch) erfassten Bildpunkte (dpi = dots per inch), desto feiner ist die Erfassung (die DFG empfiehlt für die Digitalisierung eine Mindestzahl von 300 dpi und eine Farbtiefe von 3×8 bit, so dass jede der drei Grundfarben rot, grün und blau in 256 Werte zerlegbar ist). Durch diese Festlegung erfolgt eine Quantisierung, die letztlich die Ansteuer- und Verarbeitbarkeit der diskreten digitalen Werte bestimmt.
2. als Vektorgrafik: Hierbei wird ein Bild „auf Basis einfacher Zeichenroutinen, sogenannter grafischer Primitive, zusammengesetzt“ (Rehbein 2017, S. 185). Diese Primitive (Linien, Kreise, Polygone) können aufgrund ihrer geometrischen Eigenschaften in einfachster Weise beschrieben werden: ein Kreis etwa durch seinen mit x-y-Koordinaten angegebenen Mittelpunkt und den Radius (Werte wie Farbe, Strichstärke, Füllung usw. können dazukommen). Vektorgrafiken haben gegenüber Rastergrafiken den großen Vorteil, dass sie sich verlustfrei und stufenlos skalieren lassen, für die Bearbeitung also größere Möglichkeiten bieten als Rastergrafiken. Für die Darstellung auf dem Bildschirm bleibt aber ein (meist aufwändiger) Prozess des Erzeugens einer solchen Rastergrafik aus den Daten (das sog. Rendern) notwendig.
Dreidimensionale Objekte (die hier nicht berücksichtigt sind) werden inzwischen ebenfalls mit vektorbasierten Verfahren erfasst, die Form, Geometrie, Oberflächentextur und Oberflächen-Licht-Interaktion des Objekts berücksichtigen. Inwiefern hier künftig z. B. mikrotektonische Gegebenheiten in überarbeiteten Handschriften digital nachgebildet werden können, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.

Digitale Faksimiles bieten auf der Grundlage dieser Erfassungsformen eine Vielzahl an Möglichkeiten des rechnergesteuerten Zugriffs und damit auch der (identisch wiederholbaren) Manipulation von Bildinhalten:

  • Während in einem analogen Faksimile die Folge der Blätter/Seiten festgelegt ist, erlauben digitale Faksimiles die Aufhebung dieser Ordnung, etwa um weit auseinanderliegende Seiten zu vergleichen oder wechselnde Zusammenordnungen der Seiten unter spezifischen Gesichtspunkten zu realisieren. So führt z. B. die Rekonstruktion von Beethovens „Notirungsbuch K“ im Rahmen des 4. Moduls von Beethovens Werkstatt Digitalisate aus verschiedenen Quellen zusammen, erlaubt aber parallel auch eine standortbezogene Anordnung der Abbildungen.
  • Bei entsprechend feiner Rasterung digitaler Bilder ermöglicht die „digitale Lupe“ in Form von Zoomstufen eine Wahrnehmung von Details, die mit dem bloßen Auge allenfalls zu erahnen sind; der Nutzer kann dabei jeden ihn interessierenden Bereich im Bild auswählen und Detailvergrößerungen ggf. für spätere Zwecke abspeichern.
  • Hierbei sind auch Rotationen oder perspektivische Verformungen von Bildern oder Bilddetails möglich.
  • Manipulationen an den erfassten Farben, an Bildhintergründen, Helligkeit, Kontrast usw. können ggf. Details sichtbar machen, die auf der Oberfläche der Objekte lediglich zu erahnen sind (etwa Überschriebenes).
  • Diese Manipulationen können sich auch auf das Ausfiltern von Hintergründen oder einzelnen Zeichen beziehen, d. h. in einer digitalen Abbildung können einzelne Zeichen so unsichtbar gemacht werden, dass Eingriffe in das Bild mit dem Auge nicht mehr erkennbar sind. Dies öffnet das Tor für Fälschungen, andererseits können umgekehrt Zeichen aber auch zu didaktischen Zwecken entsprechend hervorgehoben oder ausgeblendet werden. (Mit dem Problem der Fälschung war die Herstellung von Faksimiles im Übrigen von Anfang an behaftet, vgl. dazu Rosenthal 2000). Zugleich bieten die neuen Formen der Manipulation auch Möglichkeiten zu einer digitalen Restauration von Objekten (vgl. Burns 2014, S. 160).
  • Durch die Kombination von Raster- und Vektorgrafik und die mit Vektoren verbundene Skalierbarkeit können Bildbereiche nicht nur gezielt adressiert, sondern sogar in gewissen Grenzen animiert werden. Auch eine Überlagerung etwa durch ein Koordinatennetz mit Taktmarkierungen ist möglich.
  • Schließlich lassen sich in digitalen Faksimiles auch Annotationswerkzeuge nutzen, um die Faksimiles durch grafische Zeichen und/oder Texte zu überlagern bzw. zusätzliche Texte einzublenden.

Ein digitales Faksimile ist also kein statisches Abbild des Originals, sondern offen für unterschiedlichste Anforderungen, die sich im Rahmen eines Forschungsprozesses oder im Rahmen jeweils angestrebter Präsentationsformen stellen.
Beethovens Werkstatt nutzt u. a. die Möglichkeiten, die sich durch Vektorgrafiken ergeben, um mit Hilfe erfasster SVG-Shapes eine unmittelbare Verlinkung von Zeichen im Dokument (Faksimile) und dessen codierten Textinhalten bzw. grafischen Repräsentationen (in Form von „Notensatz“) herzustellen. In Modul 4 wird darüber hinausgehend eine fluide Form der Transformation vom digitalen Abbild des Dokuments hin zur Repräsentation des in ihm enthaltenen Textes realisiert.

Digitale Faksimiles sind wissenschaftlich wertlos, wenn sie nicht durch Metadaten in einer Weise erschlossen sind, die einerseits den technischen Prozess ihrer Entstehung nachvollziehbar dokumentieren (so bleiben z. B. Farbwerte durch das Hinzufügen einer mit denselben Techniken erfassten Farbskala kontrollierbar), andererseits aber das originale Objekt selbst, seine nicht in technischen Werten ausdrückbaren Eigenheiten sowie die Kontexte, die für seine Beurteilung (und die seines digitalen Abbilds) grundlegend sind, präzise beschreiben. Erst damit wird deutlich, dass ein digitales Faksimile lediglich eingeschränkte Aspekte des realen Objekts repräsentiert. Zugleich ist zu bedenken, dass mit digitalen Faksimiles eigenständige digitale Objekte erzeugt werden, die den Gesetzmäßigkeiten des realen Objektkontexts entzogen sind.

Digitale Faksimiles werden in jüngerer Zeit von Bibliotheken im IIIF-Format bereitgestellt. Dieses Format erlaubt auch eine Adressier- und damit „Zitierbarkeit“ von Bildausschnitten von außen, ferner können hier unterschiedliche „Layer“ (wie etwa eine Vertaktung) eingebracht werden, und innerhalb der für das Format erstellten Manifeste können detaillierte Metadaten abgelegt werden.

Der Begriff „digitales Faksimile“ mit seiner hier hervorgehobenen Betonung des Aspekts einer eher fotografischen Reproduktion scheint sich in jüngerer Zeit auch in seiner englischen Variante als „digital facsimile“ gegenüber dem des neutraleren „digital image“ durchzusetzen, wobei er entsprechend dort verwendet wird, wo es primär um eine digitale Form des Zugangs zu vollständigen Quellenreproduktionen geht (vgl. etwa die Verwendung des Begriffs in der Pierpont Morgan Library, New York).

JV
Version 1.0.0