Verbalanmerkungen

Beethoven versieht seinen Notentext mitunter mit Verbalkommentaren, die an verschiedene Adressaten (an sich selbst, an Kopisten, Notensetzer, etc.) gerichtet sein und unterschiedliche Funktionen haben können. Häufig hebt er solche Kommentare mit „Nb“ (= Nota bene) hervor.
Zu den Verbalanmerkungen gehören Qualitätsurteile, die den Notentext betreffen („gut“, „besser“) oder auch Einfügungsvermerke, Kopier- und Restituierungsanweisungen („bleibt“, „gilt“). Zudem können undeutlich geschriebene Zeichen durch verbale Anmerkungen geklärt werden – beispielsweise Tonhöhen durch Hinzufügung von Tonbuchstaben (Textsicherung). Verbale Anmerkungen gehören zum Repertoire expliziter Metatexte.

SC
Version 1.0.2