Klaviersonate E-Dur op. 109

Einführung

Im 3. Modul untersucht das Projekt Beethovens Arbeitsphase der Revision, die zeitlich im Übergang der Handschrift zum Druck oder vereinzelt sogar nach der Drucklegung zu verorten ist. Dazu wurde eine Übersicht über Beethovens Revisionsdokumente erstellt und wurden mehrere Werke und Quellen genauer untersucht. Eines der im Projektkontext von Beethovens Werkstatt ausgewählten Beispiele ist die Klaviersonate E-Dur op. 109. Aus der Zeit der Drucklegung der Originalausgabe im Berliner Verlag Schlesinger sind verschiedene Dokumente überliefert, die Aufschluss über den Ablauf des gesamten Revisionsprozesses geben. Darunter fallen neben drei Revisionsdokumenten Beethovens und der Originalausgabe unter anderem auch die gut überlieferte briefliche Korrespondenz zwischen Beethoven und dem Verleger.

Die Revisionen von Op. 109 sind ein aufschlussreiches Beispiel für die Anstrengungen, die Beethoven unternahm, um seinen finalen Werktext zu erreichen. Dass diese Anstrengungen zudem mitunter dennoch vergebens sein konnten, zeigt das Beispiel auf ebenso eindrucksvolle Weise.

Datierung/Entstehung

Die Arbeiten zur Klaviersonate E-Dur Op. 109 begann Beethoven im März 1820 mit Skizzen zu einem zunächst als eigenständig geplanten Stück. Nach Fertigstellung dieses Stückes entschied sich Beethoven, es als I. Satz für die Klaviersonate umzufunktionieren.[1] Die Skizzen zum II. und III. Satz lassen sich auf Juni bis August des Jahres datieren.[2] Ende 1820 lag die Niederschrift der Komposition vermutlich vor.
Mit dem Erscheinen der Originalausgabe im September 1821 bei Schlesinger in Berlin ist ein mühseliger und umständlicher Revisionsprozess verbunden. Beethovens Revisionsarbeit lässt sich in zwei Arbeitsphasen unterteilen. Eine erste Revision unternahm Beethoven Mitte 1821 während der Drucklegung, nachdem er von Schlesinger die Stichvorlage, ein Probeexemplar und das Arbeitsmanuskript zur Korrektur erhalten hatte. Die zweite Phase folgte im Oktober/November 1821, nachdem die Originalausgabe bereits erschienen war. Während mit Ausnahme des Arbeitsmanuskripts und brieflicher Zeugnisse alle Dokumente der ersten Revisionsphase verschollen sind, sind zur zweiten insgesamt drei Revisionsdokumente überliefert. Und wenngleich Beethoven enormen Aufwand betrieb und dem Verleger gegenüber immer wieder betonte, dass die angemahnten Korrekturen unbedingt noch umgesetzt werden müssten, damit „das werk in seiner wahren Gestalt erscheine“ (13. November 1821, BGA 1446), wurden die Änderungen der zweiten Revisionsphase vom Verlag auch in späteren Ausgaben nie berücksichtigt.

Die Quellen und ihre Rolle im Revisionsprozess

Arbeitsmanuskript

US-Wc, The Gertrude Clarke Whittall Foundation Collection, ML 30.8b.B4 op. 109 1820 Case

Vermutlich hatte Beethoven sein Arbeitsmanuskript zur Klaviersonate op. 109 im September/Oktober, spätestens aber Ende 1820 fertiggestellt. Anfang 1821 schickte er dieses als Stichvorlage an Schlesinger nach Berlin. Dass Beethoven sein Arbeitsmanuskript aus den Händen gab und keine Abschrift schickte, ist auf seine Krankheiten zu dieser Zeit zurückzuführen. Er selbst schreibt an Schlesinger, dass das für ihn in diesem Fall unproblematisch sei: „ich [habe] meiner kränklichen Umstände wegen mein Concept weitläufiger aufgeschrieben als gewöhnlich“ (BGA 1446, 13. November 1821).[3] Das Arbeitsmanuskript erschien dem Verleger als Stichvorlage für den Druck offenbar ungeeignet, sodass er eine Abschrift durch den Pianisten Franz Seraph Lauska anfertigen ließ, die Beethoven vorläufig aber nicht zu Gesicht bekommen sollte.

Die Vorbereitungen für die Abschrift für den Erzherzog Rudolph durch die Kopisten Schlemmer und Rampl im Sommer 1821 (siehe Abschrift für den Erzherzog Rudolph) sowie Beethovens erste Revisionsphase im Juni/Juli 1821 (siehe Die erste Revisionsphase – verschollene Dokumente) hinterließen deutliche Arbeitsspuren im Arbeitsmanuskript, die aufgrund verschiedener Schreibmittel und vieler Streichungen und Schreibschichten sichtbar werden. Auffällig sind die mit Bleistift geschriebenen Taktzahlen, die Beethoven in Verbindung mit der ersten Revision eintrug (siehe Die erste Revisionsphase). Mit der ersten Revision und bei der Vorbereitung der Abschrift für den Erzherzog scheint Beethoven das Arbeitsmanuskript überarbeitet zu haben. (Da die Abschrift für den Erzherzog im Sommer 1821 erstellt wurde, bezeugt sie das Stadium des Werktexts, das zu diesem Zeitpunkt erreicht war.) Ein Textvergleich zwischen Arbeitsmanuskript und Abschrift belegt, dass Beethoven anschließend im Arbeitsmanuskript keinerlei Änderungen mehr vornahm. Das Arbeitsmanuskript hatte zur Zeit der Abschrift also seinen finalen Textstatus erreicht. Der Verdacht, der durch die vielen Schreibspuren zunächst nahegelegt wird, dass Beethoven bis zuletzt, also bis zur zweiten Revisionsphase Änderungen am Werktext vornahm, wird aufgrund dieser Tatsache entkräftet.
Während der zweiten Revision hatte Beethoven sein Arbeitsmanuskript, das er zunächst als Stichvorlage nach Berlin geschickt hatte, wieder als Vorlage zur Hand.[4] Das Arbeitsmanuskript diente also während des gesamten Revisionsprozesses (bestehend aus erster Revisionsphase, Abschrift für den Erzherzog und zweiter Revisionsphase) als Referenztext für den Komponisten.

Stichvorlage bzw. Abschrift Lauska

nicht überliefert

Der Verleger Schlesinger ließ durch Lauska eine Abschrift anfertigen, um für den Notenstich eine klar lesbare Vorlage zur Hand zu haben. Beethoven hatte ihm nur sein Arbeitsmanuskript gesandt. Die Abschrift Lauskas ist nicht überliefert. Es lassen sich aber dennoch Erkenntnisse über das Dokument ableiten, das Schlesinger ihm im Mai/Juni 1821 mitsamt Probeabzug und Arbeitsmanuskript zur Korrektur geschickt hat.[5] Beethoven revidierte Lauskas Abschrift im Zuge einer ersten Revision im Juni/Juli 1821, indem er mit roter Tinte die Monita direkt in die Abschrift eintrug.[6] Er schreibt dazu, „daß die Abschrift, (da wie es scheint mein Original [das Arbeitsmanuskript] nicht leßbar genug) ganz korrekt ist, u. sich in allem nach ihr [der Abschrift] zu richten ist“ (BGA 1434, 6. Juli 1821). Parallel dazu vermerkte er die Monita auch im Probeabzug.

Probeabzug zur Korrektur für Beethoven

nicht überliefertGemeinsam mit Lauskas Abschrift hatte Beethoven von Schlesinger auch sein Arbeitsmanuskript und einen Probeabzug erhalten. Aus seinen Briefen wird deutlich, dass er neben der Stichvorlage auch den Probeabzug durchsah und die Monita mit Rötel und roter Tinte sowie die Taktzahlen in Bleistift eintrug (BGA 1434, 6. Juli 1821). Wahrscheinlich sind die im Arbeitsmanuskript ebenfalls in Bleistift eingetragenen Taktzahlen auf genau diesen Arbeitsschritt zurückzuführen. Der Probeabzug ist ebenso wie die anderen Dokumente der ersten Revisionsphase (Abschrift Lauska und ein von Beethoven angekündigtes Fehlerverzeichnis) nicht überliefert.

„Fehlerverzeichnis“

nicht überliefert

Neben der Rücksendung von Stichvorlage und Probeabzug kündigt Beethoven in seinem Brief vom 6. Juli 1821 (BGA 1434) auch an, er habe ein „Verzeichniß der Fehler ebenfalls mit Rother Dinte“ angefertigt. Trotz Ankündigung ist es nicht Teil des Briefes, wie aus der weiteren Korrespondenz zwischen Schlesinger und Beethoven hervorgeht. Ob dieses Verzeichnis von Beethoven überhaupt jemals angelegt wurde oder ob er sich lediglich dagegen entschied, dieses zu versenden, bleibt unklar.[7] Die Quelle muss als verschollen gelten.

Abschrift für den Erzherzog Rudolph

A-Wgm, A 60a

Im Sommer 1821 ließ Beethoven eine Abschrift der Klaviersonate Op. 109 für die Musikaliensammlung des Erzherzogs Rudolph erstellen. Den Kopisten Schlemmer und Rampl diente dabei Beethovens Arbeitsmanuskript als Vorlage,[8] das er im Mai/Juni von Schlesinger zurückerhalten hatte.[9] Bis auf wenige Abweichungen[10] entspricht die Abschrift dem Arbeitsmanuskript. Sie bezeugt folglich den zu dieser Zeit bereits abgeschlossenen Werktext von Op. 109. Da die Abschrift auf dem Arbeitsmanuskript basiert, das Beethoven kurz zuvor von Schlesinger für die erste Revision zurückerhalten hatte, kann als Entstehungszeitraum Juni–September 1821 angenommen werden.[11]

Originalausgabe ante revisionem (Ausgangsdokument, 2. Revisionsphase)

Konsultiertes Exemplar: D-BNba, J. Van der Spek C op. 109

Im September 1821 wurde Schlesingers Originalausgabe erstmals angekündigt.[12] Beethoven bestätigte Schlesinger am 13. November (BGA 1446) den Erhalt von vier Belegexemplaren. Diese sind als Ausgangsdokument zu bewerten, das Beethovens zweite Revisionsphase veranlasste; sie enthalten den Ausgangstext (Text ante revisionem). Eines der Belegexemplare nutzte Beethoven für die nun folgende zweite Revision (siehe Revisionsdokument A).

Beethovens Handexemplar der Originalausgabe ante revisionem mit handschriftlichen Bleistifteintragungen (Revisionsdokument A)

D-B, Mus. ms. autogr. Beethoven 39, 1

Eines der vier Belegexemplare, die Beethoven im Oktober 1821 von Schlesinger erhielt, nutzte der Komponist für eine weitere Revision. In dieser zweiten Revisionsphase trug Beethoven seine Änderungswünsche (siehe Monita) mit Bleistift direkt in das Druckexemplar ein. Insgesamt sind darin 21 Monita Beethovens inkl. kurzen, erklärenden Randbemerkungen (siehe Marginalie) enthalten. Mit 21 Monita ist dieses das umfangreichste der drei zur zweiten Revisionsphase überlieferten Revisionsdokumente. Im Vergleich mit dem Arbeitsmanuskript und der Abschrift für den Erzherzog fällt auf, dass dort alle monierten Stellen bereits in revidierter Form enthalten sind.[13] Daher müssen die Monita, die Beethoven notiert, als Korrekturen eingeordnet werden, bei denen die Originalausgabe vom angestrebten Werktext des Arbeitsmanuskripts und der Abschrift für den Erzherzog abweicht. Lediglich bei den Monita 11 und 12 (III. Satz, T. 105 und 107) handelt es sich um bloße schriftbildliche Verbesserungen, die so nicht in der autographen Vorlage enthalten sind.

Etwas rätselhaft ist Beethovens handschriftliche Ergänzung „Mollo Mechetti“ in Bleistift auf der Titelseite seines Handexemplars (Revisionsdokument A). Womöglich steht diese Notiz im Zusammenhang mit Beethovens brieflich angekündigten Korrekturen, um die er sich bei den bereits nach Wien ausgelieferten Exemplaren persönlich kümmern wollte: „[…] vielleicht könnte ich auch bey Steiner nachsehn, daß die Fehler hier, ehe diese Exemplare aus gegeben würden, corrigirt würden […]“ (BGA 1446, 13. November 1821). Am 12. Dezember bestätigt Beethoven gegenüber Schlesinger, „für die Correctur[vermutlich handschriftlich] bey all diesen Herrn ist gesorgt“ (BGA 1450).

Revisionsverzeichnis in Bleistift (Revisionsdokument B)

D-B, Mus. ep. Beethoven 35,77 (BGA 1447)

Im Zuge der zweiten Revisionsphase fertigte Beethoven auch eine mit Bleistift geschriebene Liste an. Er nutzte dazu kleine hochformatige Blätter, die Teil eines Konversationsheftes gewesen sein könnten, wie das Format und die offenbar in völlig anderem Kontext von Beethoven oben auf der ersten Seite niedergeschriebene Notiz vermuten lassen: „Hauptsächlich alles auf’s linke ohr zu – da dies stärker ist“.
Die Liste enthält insgesamt 19 Monita in ungeordneter, d.h. nicht dem Werktext folgender Chronologie. Grob lässt sich erkennen, dass Beethoven zunächst Monita des III. Satzes notierte, dann mit Änderungen im I. Satz fortfuhr und schließlich die des II. Satzes vermerkte. Die Reihenfolge innerhalb der Sätze wird gelegentlich durchbrochen. Alle in diesem Revisionsdokument B aufgeführten Monita finden sich ebenfalls in Revisionsdokument A, nicht aber in Revisionsdokument C.

Revisionsverzeichnis in Tinte als Anhang eines Briefes an Schlesinger (Revisionsdokument C)

GB-Lbl, Add.ms. 41628 fol. 30r–33v (BGA 1446)

Als Teil des Briefes an den Berliner Verleger sandte Beethoven am 14. November 1821 (BGA 1446) eine in Tinte geschriebene Monitaliste, um dem Verlag seine Änderungen anzuzeigen, die in den bereits gedruckten Exemplaren hss. ausgeführt und in einer insgeheim erhofften zweiten Auflage vorgenommen werden sollten. Die Liste umfasst insgesamt 17 Monita in werkchronologischer Ordnung. Alle in diesem Revisionsdokument C aufgeführten Monita finden sich ebenfalls in Revisionsdokument A, nicht aber in Revisionsdokument B.Bei dieser Liste handelt es sich nicht um das im Zuge der ersten Revision von Beethoven angekündigte Fehlerverzeichnis.

Von fremder Hand in Tinte korrigierte Originalausgabe „post revisionem“ („Zieldokument“)

D-BNba, C 109 / 3

Obwohl die Originalausgabe von Schlesinger bereits gedruckt und ausgeliefert war, insistierte Beethoven vehement, „die Exemplare hienach mit Tusch zu korrigiren, ehe selbe ausgegeben werden“.[14] Er versprach sogar, sich persönlich um die bereits nach Wien gelieferten Exemplare und deren Korrekturen zu kümmern: „für hier sorge ich, so auch, was das Nachstechen betrift“.[15] Während Schlesinger Beethovens Monita aber offenbar ignorierte (es ist keine Änderung auch in späteren Auflagen nachweisbar), vermeldete Beethoven in einem Brief an Schlesinger, dass er sich um die handschriftlichen Korrekturen in Wien gekümmert habe und „für die Correctur bey allen diesen Herrn [den Wiener Verlagshäusern] gesorgt [sei]“.[16]
Im Beethoven-Haus in Bonn ist ein Exemplar der Originalausgabe Schlesingers überliefert, das handschriftliche Einträge enthält. Die Schreiberhand ist unklar. Auffallend ist aber, dass von den insgesamt 21 Monita, die Beethoven in seinem Revisionsdokument A notierte, hier 19 Monita vollständig handschriftlich umgesetzt wurden und ein Monitum nur teilweise und eines nicht ausgeführt worden ist. Diese auffällig große Übereinstimmung mit dem umfangreichsten Revisionsdokument A könnte ein Hinweis darauf sein, dass dieses Exemplar verlagsseitig (oder durch Beethoven in Wien veranlasst?), wenn auch nur handschriftlich in einen Zustand „post revisionem“ versetzt wurde. Die Vorlage für diese Änderungen ist nicht klar, auf inhaltlicher Ebene kommt aber durchaus das Revisionsdokument A (und auf keinen Fall B oder C) in Frage. Es lässt sich zwar nicht sicher beweisen, aber womöglich ist dieses Exemplar ein Zeugnis für Beethovens persönlich unternommene Anstrengungen, die bereits nach Wien ausgelieferten Exemplare der Originalausgabe nachträglich „mit Tusch zu korrigiren“. In Anlehnung an diese Hypothese wird das Dokument im Rahmen der Untersuchungen des Revisionsprozesses von Op. 109 daher als potentielles „Zieldokument“ verstanden.[17] Da sie inhaltlich aber mit Beethovens Monita (Revisionsdokument A) übereinstimmen, repräsentiert das „Zieldokument“ an den entsprechenden Stellen den Zieltext. Lediglich bei zwei Monita bleibt die korrekte Einarbeitung aus: Bei Monitum 4 (II. Satz, T. 23) wurde nur einer der beiden angemahnten Haltebögen ergänzt, das Monitum also nicht vollständig umgesetzt; Monitum 16 (III. Satz, T. 133) wurde nicht umgesetzt. An diesen beiden Textstellen entspricht der erzielte Text folglich nicht dem „Zieltext“.

Der Revisionsprozess Op. 109 – zwei Revisionsphasen

Wenngleich viele der Dokumente aus der ersten Revisionsphase als verschollen gelten müssen, lässt sich der gesamte Revisionsprozess zu Op. 109 anhand von Beethovens Korrespondenz mit dem Verleger Adolph Martin Schlesinger in Berlin gut rekonstruieren.
Bereits im April 1820 hatte Beethoven dem Verleger Schlesinger neben den Klaviersonaten opp. 110 und 111 auch die Klaviersonate op. 109 zum Kauf angeboten. Nachdem man sich über die finanziellen Modalitäten einig geworden war, kündigte Beethoven am 31. Mai an „1 Sonate baldigst, die 2 andern Sonate[n] aber erst gegen Ende July“ (BGA 1393) an den Verleger zu schicken. Letztlich erhielt Schlesinger Beethovens autographe Partitur zu Op. 109 erst Anfang 1821. 

Die erste Revisionsphase – verschollene Dokumente

Schlesinger begab sich nach Erhalt von Beethovens Partiturautograph offenbar unverzüglich an die Arbeit, ließ aber aus Gründen der besseren Lesbarkeit durch Lauska eine Abschrift als Stichvorlage anfertigen. Er fertigte daraufhin einen Korrekturabzug an und sandte diesen mitsamt der Stichvorlage und dem Partiturautograph zur Korrektur an Beethoven nach Wien. Beethoven bestätigte am 7. Juni 1821 den Erhalt dieser drei Dokumente, versprach Korrekturen und bat, „ja nicht eher die Sonate herauszugeben bis die Correctur angelangt ist, da wirklich zu viele Fehler drin sind“ (BGA 1431).

Das Ausgangsdokument der ersten Revision

Mit Erhalt der drei Dokumente von Schlesinger (Abschrift LauskaProbeabzugArbeitsmanuskript) begann Beethoven seine Revision. Alle drei Dokumente sind also als Auslöser für den Revisionsprozess zu verstehen, wobei Beethoven ausgehend vom Probeexemplar alle drei Quellen verglich –­ womöglich nebeneinander auf dem Schreibtisch liegend oder in mehreren Arbeitsgängen mit verschiedenen Quellenkombinationen vor sich. Ausgangsdokument ist dabei das Probeexemplar. Die Revisionen sollten mithilfe der korrigierten Abschrift Lauskas, des verbesserten Probeexemplars und dem (nie oder zunächst nicht abgeschickten?) Fehlerverzeichnis in den Platten für die Berliner Originalausgabe umgesetzt werden.

Die Revisionsdokumente der ersten Revision

Einen Monat nachdem Beethoven die Dokumente zur Revision von Schlesinger erhalten hatte, klagt er gegenüber dem Verleger über die zahlreichen, mühevollen Korrekturen und verweist auf ein beiliegendes Fehlerverzeichnis, das zusammen mit Probeabzug und Lauskas Abschrift verwendet werden solle, um die Korrekturen verlagsseitig einzuarbeiten. Die genannten drei Dokumente sind nicht überliefert. Beethoven erklärt in dem Brief aber sehr genau, wie mit der Abschrift Lauskas, dem Korrekturabzug und dem Fehlerverzeichnis umzugehen sei (das Arbeitsmanuskript behält er fortan bei sich):

„…für jetzt ist zu beachten, daß die Abschrift, (da wie es scheint mein Original nicht leßbar genug) ganz korrekt ist, u. sich in allem nach ihr zu richten ist – im gestochenen E.[xemplar] sind die Fehler theils mit Röthel theils mit rother dinte angezeigt, die Täkte aber mit grauem Bleystift angezeigt. – Die verbeßerungen in der Abschrift sind mit rother Dinte angedeutet, das Verzeichniß der Fehler ebenfalls mit Rother Dinte. Es ist wohl mögl., daß mehrere Fehler im gestochenen E. angedeutet, aber im verzeichnis der Fehler sich nicht finden, alsdenn ist sich nur in der jetzt bestcorrigirten Abschrift, welche mein Manuscript entbehrlich macht, rath’s zu erhohlen, übrigens muß immer ein sachverständiger hiebey mit walten, da wohl noch wenigstens 2 bis 3 Korrekturen nöthig sind, bis das gestochene Exempl. dem abgeschriebenen ganz ähnlich seyn wird.“[18]

Aus Beethovens Brief wird ersichtlich, dass der Komponist alle ihm vorhandenen Dokumente für die Revision nutzte, die Dokumente zur besseren Vergleichbarkeit vertaktete und die Monita darin eintrug. Auch deutlich wird die bewusste und strategische Wahl verschiedener Schreibmittel für die Taktzähler (Bleistift) und Änderungen (Rötel und rote Tinte) der verschiedenen Arbeitsgänge. Wie eng die Dokumente innerhalb von Beethovens erster Revisionsphase miteinander in Verbindung stehen, belegen zudem auch die zahlreichen offenbar auch während dieser Revision vorgenommenen Änderungen in seinem Arbeitsmanuskript. Die Taktziffern dort sind wie im Korrekturabzug mit Bleistift eingetragen.[19] Gut denkbar, dass Beethoven beide Dokumente (und Lauskas Abschrift?) innerhalb eines Arbeitsschrittes mit Taktzahlen versah, um Parallelstellen zwischen den einzelnen Dokumenten besser finden und vergleichen zu können. Von den Beethoven bei dieser Revision vorliegenden drei Quellen ist nur das Partiturautograph überliefert. Das von Beethoven angekündigte Fehlerverzeichnis wurde wohl nie an Schlesinger verschickt. Es ist durchaus denkbar, dass Beethoven versäumte, dieses angekündigte Fehlerverzeichnis in finaler Form anzufertigen.[20] Trotz des fehlenden Dokuments sah Schlesinger die Änderungen in Abschrift und Korrekturexemplar durch und arbeitete diese in die Platten ein. Dass die Belegexemplare, die Beethoven von Schlesinger zu späterer Zeit (im November) erhalten hatte, einen anderen Textstatus aufwiesen als das Korrekturexemplar, das Beethoven durchgesehen und verbessert hatte, macht Beethovens Aussage im Brief vom 13. November 1821 deutlich: „Gestern erhielt ich erst die mir 4 zugedachten Exemplare, worin zwar viele Fehler […] nicht sind, jedoch einige neue entstanden, wie z.B. im ersten Stück 2 Täkte fehlen etc“.[21] Beethoven fand in den Belegexemplaren (nicht nachweisbar) offenbar seine Monita der ersten Revision eingelöst, erkannte jedoch auch neue revisionsbedürftige Stellen. Verwunderlich ist, dass bei der Überarbeitung „2 Täkte“ verloren gingen. Es gibt keinen Grund Beethovens Aussage anzuzweifeln. Für das Vorgehen Schlesingers ist sie aber durchaus aufschlussreich, lässt sie sich nur so deuten, dass der Verlag zur Einarbeitung der Monita von Beethovens erster Revision die Originalausgabe wenigstens teilweise, aber womöglich von Grund auf neu setzen ließ, was einen enormen Aufwand bedeutet haben muss – nicht zuletzt finanziell. Bei diesem Neusatz scheinen allerdings neue Fehler entstanden zu sein, die Beethoven ebenso erkennt wie die vorgenommenen Übertragungen der ersten Revision.

Das Zieldokument der ersten Revision

Die später an Beethoven als Belegexemplar gesandte Originalausgabe kann als Zieldokument dieses ersten Revisionsprozesses verstanden werden, wenngleich nicht im idealtypischen Sinne, da neue Fehler verursacht wurden, die Beethoven mit einer zweiten Revisionsphase zu beheben versucht. Das Zieldokument enthält in diesem Fall einen erzielten Text, der nicht dem eigentlichen Zieltext entspricht. Das Zieldokument der ersten Revisionsphase ist zugleich das Ausgangsdokument, das Beethovens zweite Revisionsphase initiiert.

Die Abschrift für den Erzherzog als Beleg für den finalen Werktext

Interessant ist, dass Beethoven die im Juni zurückerhaltenen Dokumente, vor allem sein Arbeitsmanuskript nutzte, um neben dieser ersten Revision auch eine Abschrift der Klaviersonate durch Wenzel Rampl und Schlemmer in Wien für die Musikaliensammlung des Erzherzogs Rudolph anfertigen zu lassen. Anhand eines Vergleichs dieser Abschrift mit dem Arbeitsmanuskript lässt sich der Zustand des Arbeitsmanuskripts belegen, den dieses im Sommer 1821 aufgewiesen haben muss. Es wird deutlich, dass Beethoven den Werktext seines Arbeitsmanuskripts bereits vor der – und vermutlich für die – Abschrift in einen finalen Zustand gebracht hatte. Die Abschrift bezeugt also, dass Beethoven nach der Abschrift keine weiteren Änderungen mehr am Werktext vornahm. Es ist folglich anzunehmen, dass einige der in verschiedenen Schreibmitteln ausgeführten Änderungen des Arbeitsmanuskripts im Zuge seiner ersten Revision und/oder der Vorbereitung für die Abschrift erfolgten. Der in der Abschrift fixierte Werktext jedenfalls gibt den Text des Arbeitsmanuskripts bis auf wenige Abschreibfehler genau wieder.[22]

Die zweite Revisionsphase – mit günstiger Quellenlage

Schlesinger teilte Beethoven im Oktober 1821[23] mit, dass die Auslieferung der Originalausgabe Op. 109 nun erfolge und er Beethoven vier Belegexemplare zukommen lassen werde. Am 13. November 1821[24] bestätigte Beethoven den Erhalt der vier Belegexemplare, mahnte aber gleichzeitig an, dass weitere Korrekturen unbedingt notwendig und notfalls „mit Tusch“ umzusetzen seien, und begann eine zweite Phase der Revision. Der Textzustand der Abschrift für den Erzherzog beweist, dass Beethoven innerhalb seiner zweiten Revisionsphase keine konzeptionellen Textänderungen mehr vornahm. Das bedeutet auch, dass alle in dieser Phase vorgenommenen Änderungen Korrekturen im eigentlichen Sinne sind.

Das Ausgangsdokument der zweiten Revision. Ein Hybrid.

Auslöser für diese zweite Revisionsphase waren also die in den Belegexemplaren enthaltenen Textabweichungen, d.h. Druckfehler. Das Belegexemplar, das Beethoven vor Augen hatte und in dem er handschriftlich an Ort und Stelle die einzelnen Korrekturen anbrachte, ist das Ausgangsdokument. Durch seine handschriftlichen Ergänzungen funktionierte Beethoven dieses Ausgangsdokument zum Revisionsdokument um. Das Dokument enthält nun den Ausgangstext (alles Gedruckte) sowie den Revisionstext (alles von Beethoven Geschriebene). Beide Texte zusammengenommen bilden die „Rezeptur“ für einen Zieltext. Ziel dieser Revision war für Beethoven eine verbesserte Originalausgabe, die Schlesinger aber nie, auch nicht zu späterer Zeit, umsetzte. Obwohl ein Zieldokument nie erstellt wurde, kann der Zieltext mit Hilfe des Revisionsdokumentes A konstituiert werden.

Revisionsdokumente der zweiten Revision

Zu dieser zweiten Revisionsphase sind insgesamt drei Revisionsdokumente überliefert. In einem der Belegexemplare hat Beethoven seine Monita mit Bleistift in den Notentext eingetragen. Jedes Monitum besteht dabei aus dem Änderungsimperativ innerhalb des Notentextes sowie einer Marginalie am Rand des entsprechenden Systems, in der Beethoven die Änderung verdeutlicht. Mitunter bestehen diese Randbemerkungen nur aus einem schlichten Hinweiskreuz, oftmals wird der Änderungsimperativ an dieser Stelle verbal formuliert. Mit insgesamt 21 Monita ist dieses Revisionsdokument A das umfangreichste und ist als Hauptquelle für die Bewertung des Revisionsprozesses anzusehen.

Seinem Antwortschreiben an Schlesinger vom 13. November 1821 (einem Zeitpunkt, zu dem die Originalausgabe bereits erschienen war) fügte Beethoven – dieses Mal tatsächlich – eine Fehlerliste bei. Diese Liste in Tinte (Revisionsdokument C) umfasst insgesamt 17 Monita in werkchronologischer Reihenfolge. Die einzelnen Monita sind dabei untereinander gelistet und bestehen (mit Ausnahmen) jeweils aus Ortsangabe, verbal formuliertem Änderungsimperativ und Notenbeispiel mit Kontextzitat
Ein weiteres Dokument gleicht dieser Revisionsliste in Aufbau und Form: Vier kleine hochformatige mit Bleistift beschriebene Seiten im Taschenskizzen- oder Konversationsheftformat (Revisionsdokument B). Dieses Revisionsdokument mit Bleistift beschrieben, enthält insgesamt 19 Monita, deren Reihenfolge aber nicht der Chronologie des Werktextes entspricht. Dennoch besteht eine gewisse dem Werktext folgende Ordnung: Beethoven beginnt diese Liste mit den Revisionen des letzten Satzes, um danach die Änderungen des ersten (nochmals unterbrochen von Änderungen zum III. Satz) und II. Satzes zu notieren. Dass Beethoven dieses Revisionsdokument B ebenso wie die Eintragungen in seinem Handexemplar (Revisionsdokument A) mit Bleistift schrieb, erlaubt die Vermutung, dass beide Dokumente parallel erarbeitet wurden. Dadurch ließe sich auch die Reihenfolge der Liste (Revisionsdokument C), die mit Monita zum III. Satz beginnt, und Beethovens Arbeitschronologie erklären:

Beethoven hat den fehlerhaften Notentext der Originalausgabe (in Form des unrevidierten Belegexemplars Revisionsdokument A) vor sich und prüft den Notentext kritisch, möglicherweise am Klavier. Im I. und II. Satz sieht er zunächst über die verhältnismäßig wenigen Fehler hinweg.[25] Beim III. Satz angelangt, stört ihn allerdings die Vielzahl an Textfehlern, sodass er sich gezwungen sieht, Korrekturen vorzunehmen. Er greift zum Bleistift und vermerkt die Monita sogleich im Notentext. Im gleichen Moment oder nachdem er merkt, dass zu viele Fehler im III. Satz enthalten sind, nimmt er sich ein in der Nähe befindliches Blatt (Taschenskizzenheft oder Konversationsheft) und beginnt, die einzelnen Monita dort parallel aufzulisten. Er nutzt dabei das gleiche Schreibmittel. Nachdem Beethoven den III. Satz durchgearbeitet hat, setzt er seine Korrekturarbeit der Vollständigkeit halber mit dem I. und II. Satz fort. Nachdem er die Originalausgabe auf diese Weise korrigiert hat, formuliert er den Brief an Schlesinger, in dem er dringend die Einarbeitung der Korrekturen fordert.[26] Um diese Schlesinger vermitteln zu können, ohne sein Belegexemplar aus der Hand zu geben, verfasst Beethoven nun reinschriftlich eine neue, besser lesbare Liste in werkchronologischer Ordnung (Revisionsdokument C). Dabei hilft ihm das Revisionsdokument A als Vorlage und die Erfahrung, die er beim Erstellen von Revisionsdokument B gesammelt hat.In der Literatur wird das Revisionsdokument B als „Entwurf“ bezeichnet.[27] Gewiss diente diese Liste dazu, die in Revisionsdokument A monierten Textstellen zusammenzufassen. Das Schreibmittel des Bleistifts ist jedenfalls Indiz für ein internes Arbeitsdokument. Darauf weist auch die Überlieferungssituation hin: Das Dokument lässt keinen Adressaten erkennen und steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Brief. Allerdings muss betont werden, dass Revisionsdokument B dabei nicht als Vorlage für C entworfen worden ist. Das verdeutlicht der Vergleich der einzelnen Monita aller drei Revisionsdokumente A, B und C (siehe Vergleich der Revisionsdokumente A, B und C). Sowohl Revisionsdokument B als auch C können nur mit Hilfe von Revisionsdokument A erarbeitet worden sein. Allerdings sind sowohl B (19 Monita) als auch C (17 Monita) weniger vollständig als Revisionsdokument A (21 Monita, siehe dazu auch die Tabelle zum Monitumsvergleich). Auszuschließen ist dabei, dass C von B abgeschrieben wurde, da C auch ein Monitum nennt, das nur in A, nicht aber in B aufgeführt ist (vgl. Monitum 6). Auch ein viertes Revisionsdokument als Vorlage ist denkbar, aber nicht nachzuweisen.

Das „Zieldokument“ der zweiten Revision

Bedeutsam ist an dieser Stelle eine Quelle, die sich heute im Beethoven-Haus in Bonn befindet. Es handelt sich dabei um eine von Schlesingers Originalausgaben, die den gleichen Textstatus aufweist wie die Belegexemplare, die Beethoven erhalten hatte. Allerdings enthält diese Ausgabe auch handschriftliche Korrekturen unbekannter Hand, die fast vollständig den in Revisionsdokument A angezeigten Änderungen entsprechen. Lediglich Monitum 4 wurde nur teilweise und Monitum 16 nicht eingelöst. Die Korrekturen sind äußerst sorgsam mit Tinte vorgenommen. Als Vorlage für dieses Dokument kann nur Revisionsdokument A (nicht aber B oder C) oder ein damit in Verbindung stehendes nicht überliefertes Dokument angenommen werden. Da Beethoven sich persönlich um die Korrekturen der bereits nach Wien ausgelieferten Originalausgaben Schlesingers kümmern wollte, wie er dem Verleger gegenüber ankündigte[28] und bestätigte[29], könnte es sich um eine der in Wien korrigierten Originalausgaben handeln. Bedauerlicherweise lässt sich dieser Verdacht nicht belegen. Sollte dies jedoch gelingen, übernähme dieses Dokument die Funktion des autorisierten Zieldokuments. Bis dahin ist kein Zieldokument nachweisbar und ein Zieltext, d.h. die Fassung letzter Hand, kann nur konstituiert werden. Im Zusammenhang mit diesem Dokument wird daher von einem „Zieldokument“ (in Anführungszeichen!)[30] gesprochen.

Eine Übersicht, welche Monita in welchem der Dokumente enthalten sind, findet sich in der Tabelle Monitumsvergleich.

Dass der Revisionsprozess im Falle von Op. 109 recht aufwändig und umfangreich, aber dennoch für die Drucküberlieferung im Sinne einer Originalausgabe post revisionem folgenlos blieb, hat Beethoven in gewisser Weise selbst verschuldet. Als Gründe dafür lassen sich zusammenfassen: 1) Die Übersendung des Arbeitsmanuskripts anstelle einer (leserlichen) Abschrift; 2) Das Versäumnis, im Rahmen der ersten Korrektur – trotz Ankündigung – ein Fehlerverzeichnis zu liefern; und 3) eine zweite umfangreiche Revisionsforderung nach bereits erfolgter Drucklegung der Originalausgabe.

Quellen

Literatur

Richard Sänger


[1] Aus Beethovens Konversationsheften geht hervor, dass Franz Oliva ihm vorschlug, diese Skizze für den ersten Satz einer Klaviersonate zu verwenden, s. BKh 2 S. 87.

[2] Siehe Artaria 195: Beethoven’s sketchbook for the „Missa solemnis“ and the Piano sonata in E Major, opus 109, hrsg. von William Kinderman, Bd. 1 (Commentary), S. 13; William Meredith: The sources for Beethoven’s piano sonata in E major, opus 109, Dissertation, Chapel Hill, NC, 1985, Bd. 1, S. 69­–71.

[3] Womöglich meint Beethoven mit dem „Concept“ eine erste Werkniederschrift, von der auf zwei Blättern einige Takte überliefert sind: A-Wgm, A 47, siehe Meredith/Op109 Bd. 1 S. 186–188.

[4] Vermutlich erhielt Beethoven sein Arbeitsmanuskript gemeinsam mit der Zusendung von Lauskas Abschrift und dem Korrekturexemplar zurück, siehe BGA 1431 vom 7. Juni 1821.

[5] Am 12. Mai 1821 kündigt Schlesinger Beethoven die Sendung an, dessen Erhalt der Komponist am 7. Juni 1821 bestätigt, siehe BGA 1430 (verschollen) und BGA 1431.

[6] „Die verbeßerungen in der Abschrift sind mit rother Dinte angedeutet“, siehe BGA 1434, 6. Juli 1821.

[7] In Verlagshäusern wurde häufig nur die Korrespondenz archiviert, nicht aber Korrekturlisten, die, nachdem die darin mitgeteilten Änderungen eingearbeitet wurden, vernichtet wurden.

[8] „Die ersten beiden Systempaare (S. 2) sind von Wenzel Schlemmer geschrieben, der ganze Rest von Wenzel Rampl. Die Abschrift ist von Schlemmer korrigiert.“, siehe BGA 1432, FN 3, S. 441.

[9] Siehe Anm. 4.

[10] In der Abschrift fehlen beispielsweise die Dynamik-Angaben (I., T. 35ff.) und die Halbe Note fis in der linken Hand (III., T. 131). Auch die Auflöser in II, T. 49 und 56 fehlen, die Beethoven mit Bleistift in sein Arbeitsmanuskript eingetragen hat. Bemerkenswert ist auch das Fehlen des „p: dolce“ gleich zu Beginn des I. Satzes. Es bleibt unklar, ob es sich an diesen Textstellen um Abschreibfehler seitens des Kopisten oder um Nachträge Beethovens handelt.

[11] Am 7. Juni bestätigte Beethoven gegenüber Schlesinger den Erhalt von Korrekturabzug und Lauskas Stichvorlage. Die Sendung enthielt auch sein Arbeitsmanuskript (siehe Anm. 4). Nach Erhalt der Belegexemplare Anfang Oktober 1821 begann Beethoven seine zweite Revisionsphase. In der Zwischenzeit erfolgte die Abschrift für den Erzherzog Rudolph. Vermutlich ist es die Korrektur der Abschrift von Op. 109, die Beethoven dem Erzherzog in seinem Brief vom Sommer 1821 ankündigt: „[…] da ich mich gestern gegen Abend beßer befand, gieng ich in die stadt, um die Sonate durch Schlemmer corrigiren zu laßen […] u. ich ersuchte ihn heute hieher zu kommen, ich überschicke durch ihn die Sonate […]“ (BGA 1432).

[12] Der Freimüthige 18 (1821), September, S. [2], n. LvBWV I, S. 701.

[13] Zwar gibt es ein paar wenige Textabweichungen in der Abschrift, unklar ist aber, ob es sich dabei um Abschreibfehler in der Abschrift für den Erzherzog oder Nachträge Beethovens im Arbeitsmanuskript handelt, siehe dazu auch Anm. 10.

[14] 13. November 1821, BGA 1446.

[15] Ebenda. Ein Nachdruck der Sonate zu dieser Zeit ist nicht bekannt. Schlesinger nahm jedenfalls auch in der Folgezeit keine Änderungen in seinem Druck vor. Vermutlich meint Beethoven lediglich die Korrekturen in den bereits nach Wien ausgelieferten Exemplaren.

[16] 12. Dezember 1821, BGA 1450.

[17] Der Begriff wird dabei in Anführungszeichen gesetzt, weil die Änderungen eben nicht im Druck, sondern nur handschriftlich von (unbekannter) Hand vorgenommen wurden. Für das Beispiel Op. 109 wird „Zieldokument“ konsequent in Anführungszeichen gesetzt, um anzudeuten, dass nicht eindeutig belegt werden kann, dass die im Dokument enthaltenen Korrekturen auf Beethovens Bemühungen zurückzuführen sind.

[18] BGA 1434.

[19] Das Korrekturexemplar ist zwar verschollen, Beethoven beschreibt sein Vorgehen bei der Revision aber im Brief an Schlesinger vom 6. Juli 1821: „“im gestochenen E.[xemplar] sind die Fehler theils mit Röthel theils mit rother dinte angezeigt, die Täkte aber mit grauem Bleystift angezeigt.“ (BGA 1434).

[20] In seinem Brief vom 13. November 1821 an Adolph Martin Schlesinger gesteht Beethoven sein Versäumnis ein: „Aus ihrem Schreiben vom 13ten Octob. sehe ich, daß Sie schon die Sonate abgeschikt haben, u. den Nachtrag von Fehlern, den ich damals vergeßen hatte mitzuschicken nicht erhalten haben.“ Und „[…] hiebey geschah, daß ich noch gefundene Fehler in einem Nachtrage vergeßen habe, abzuschicken […]“.

[21] 13. November, BGA 1446.

[22] Siehe Anm  10.

[23] BGA 1442.

[24] BGA 1446.

[25] Im I. Satz moniert er letztlich drei Stellen (Monitum 1–3), ebenso im II. (Monitum 4–6), vgl. Komparative Ansicht: ante revisionem – revisio – post revisionem.

[26] BGA 1442.

[27] Siehe BGA 1447, hier lautet die Überschrift zum Brief „1447. Fehlerverzeichnis zur Originalausgabe der Sonate op. 109 (Entwurf)“.

[28] BGA 1446.

[29] BGA 1450.

[30] Siehe Anm. 17.