Satzkern

Die zwischen verschiedenen Fassungen ein und desselben Werktextes bestehenden invarianten Strukturen bezeichnen wir als Satzkern. Strukturen sind invariant, wenn jedes in ihnen sequentiell enthaltene Notenzeichen dieselben Parameter (Tonhöhe, Tondauer und syntaktische Position) besitzt. Satzkerne lassen sich als Invarianzbezüge durch den Vergleich zweier Fassungen (Note gegen Note) objektiv ermitteln. Auch wenn Satzkerne transponiert und in unterschiedlicher Instrumentation auftreten, gelten sie als invariant, sofern ihre primäre Notation tonal-relational und rhythmisch übereinstimmt.
Die textgenetische Untersuchung von aufeinander beziehbaren Fassungen geht von der Hypothese aus, dass der erste Arbeitsschritt eines Bearbeitungsprozesses in der schrittweisen Festlegung des Satzkerns besteht: Im Zuge einer Bearbeitung eines eigenen (oder fremden) Werktextes legt ein Komponist zunächst den Satzkern der erstrebten neuen Fassung B mittels einer Auswahlabschrift der als Ausgangstext vorliegenden Fassung A fest und definiert damit die Invarianz, durch die beide Fassungen textlich miteinander verbunden sind.
Aufgrund dieser kompositorischen Leitfunktion, an der sich die sich anschließende Bearbeitung ausrichtet (Kontextzwang), und wegen seiner werkübergreifenden, identitätsstiftenden Bedeutung, welche einen Fassungsvergleich überhaupt erst begründet, beansprucht der Satzkern eine hierarchische Spitzenstellung innerhalb einer Bearbeitung.

BRA
Version 1.0.0