Differenz

Liegen bei einem Vergleich zweier oder mehrerer Fassungen ein und desselben Werkes (z. B. Bearbeitungen) Textzonen vor, die in keiner Weise miteinander korrespondieren, so sprechen wir von einer (Text-)Differenz. Eine Differenz liegt vor, wenn an ein und derselben syntaktischen Position der Fassungen keinerlei textuelle Übereinstimmung besteht.
Werden in eine Bearbeitung neue Takte eingefügt (Einfügung) oder weggelassen (Tilgung) so wird die Differenz nicht nur als qualitativer, sondern auch als quantitativer Unterschied sichtbar. Beethovens Streichquintett op. 4 (1796) beispielsweise, eine Eigenbearbeitung des einige Jahre zuvor entstandenen Bläseroktetts op. 103 (um 1792/93, postum 1830 veröffentlicht), enthält in jedem Satz teilweise erhebliche Einfügungen (z. B. ein zweites Trio im Menuett) und mithin neue Strukturen und Formteile. Beethovens vierhändige Klavierbearbeitung (op. 134) der Großen Fuge enthält im Vergleich zur Streichquartett-Fassung op. 133 am Werkbeginn lediglich zweieinhalb zusätzliche Takte. Dadurch unterscheiden sich die Taktumfänge beider Fassungen (741 Takte in op. 133 und 743 Takte in op. 134). In beiden genannten Fällen wird in den Bearbeitungen die bestehende strukturelle Korrespondenz – wenn auch in erheblich unterschiedlichem Maße – partiell aufgehoben.
Werden einige Textsegmente innerhalb einer Bearbeitung gänzlich anders formuliert oder im Vergleich zur früheren Fassung anders harmonisiert, ohne dass sich dabei die Anzahl der Takte verändert, so schlägt sich die Differenz nur qualitativ nieder. Dies ist beispielsweise der Fall in Beethovens Streichquartett-Fassung (F-Dur, 1802) der Klaviersonate op. 14 Nr. 1 (E-Dur, 1799). Alle drei Sätze besitzen zwar identische Taktumfänge, weisen aber partiell strukturelle Differenzen auf.

BRA
Version 1.0.1