Revisionsprozess
Ausgereifte Werktexte, die kurz vor einer Aufführung und/oder Drucklegung stehen, unterliegen in der Regel einem Revisionsprozess, der auf eine authentische und fehlerfreie finale Textfassung abzielt. Der Revisionsprozess wird in der Regel von Beethoven selbst durchgeführt oder in speziellen Fällen einem Mitarbeiter übertragen. Aber auch bereits im Druck veröffentlichte Werke werden gelegentlich noch vom Komponisten oder Mitarbeitern revidiert. Mit der Übergabe einer Komposition an die Öffentlichkeit erhebt der Komponist einen Werkanspruch, der u. a. durch Vergabe einer Opuszahl bestärkt sein kann. Der Komponist bürgt für die Textqualität einer autorisierten, d. h. mit seiner Billigung veröffentlichten Druckausgabe, nicht zuletzt, weil er sich durch die Publikation selbst aus dem Werktext entlässt: Eine öffentlich verfügbare, in Multiplikaten vorliegende autorisierte Druckfassung ist eine faktische Gegebenheit eigenen Rechts, die nicht mehr zurückgenommen oder verändert werden kann und für die der Urheber verantwortlich ist.
Dass diese hier skizzierten Ansprüche an die Textverlässlichkeit und Authentizität einer Publikation in der historischen Praxis nahezu immer nur annäherungsweise eingelöst werden, verursacht zwar erhebliche Überlieferungsprobleme, ändert aber nichts am grundsätzlich angestrebten Ethos und Telos jedweder autorisierten Textveröffentlichung.
Die Veröffentlichung eines Werkes manifestiert sich in einem oder in mehreren gedruckten oder handschriftlich vertriebenen Dokumenten, in denen der Werktext in verschiedenen Gestalten (z. B. Partitur und/oder Aufführungsstimmen) enthalten ist. Diese an sich triviale Feststellung weist darauf hin, dass zwischen texttragendem Dokument und einem Werktext unterschieden werden muss.
Textebene
Für Revisionsprozesse ist eine bestimmte Dreierkonstellation von Texten charakteristisch: Ein (1) Ausgangstext wird vom Komponisten einer kritischen Durchsicht unterzogen, wobei die dabei entstehenden einzelnen Textänderungen einen eigenen (2) Revisionstext bilden. Aus der Kombination der unverändert gebliebenen Teile des Ausgangstextes mit dem Revisionstext entsteht ein (3) Zieltext, der im geglückten Fall die vom Komponisten angestrebte Fassung letzter Hand repräsentiert.
Als Ausgangs- und Zieltext bezeichnen wir demnach zwei schaffenschronologisch voneinander getrennte, aber inhaltlich eng aufeinander bezogene Textstufen. Der Ausgangstext repräsentiert eine Textstufe ante revisionem, der durch die revisio vermittelte Zieltext repräsentiert einen Zustand post revisionem. Unabhängig von ihrer skripturalen, formalen und dokumentarischen Gestalt (d. h. im Ausgangstext integrierte Einzelvermerke, Listen oder briefliche Formulierungen) bestehen Revisionstexte aus Monita. Ein Monitum ist ein Textsegment, in dem die darin vorzunehmenden Änderungen angezeigt werden.
Diese als Revisionsanweisungen fungierenden Monita können auf verschiedene Arten und Weisen formuliert sein. Sie sind entweder als (1) separates Verzeichnis in Listenform dokumentarisch verfügbar oder aber (2) innerhalb eines verbalen Textes, z. B. in einem Brief, als Anweisung(en) formuliert oder (3) in Form von lokal platzierten Monita direkt in den Ausgangstext (z. B. in eine Stichvorlage oder einen Korrekturabzug) eingearbeitet.
Im Unterschied zum Ausgangs- und Zieltext, die jeweils geschlossene Textstufen repräsentieren, ist ein gelisteter Revisionstext, der punktuelle Textänderungen aneinanderreiht, ein imperativer Transfertext von begrenzter Haltbarkeit: Er verliert seine Funktion, sobald seine Anweisungen in einem Zieltext implementiert worden sind. (Aufgrund dieser transitorischen Funktion wurden Revisionslisten häufig vernichtet.)
Die Erarbeitung eines Zieltextes, die vom Komponisten meistens an Dritte (z. B. Kopist, Notenstecher, Verleger) delegiert wird, ist aus vielerlei Gründen potentiell defizitär. Erstens sind Beethovens Revisionsanweisungen manchmal unvollständig, fehlerhaft oder in verkürzter Weise kontextualisiert oder hinsichtlich der Änderungsabsicht missverständlich bzw. unklar formuliert. Dies führt zu Fehlern bei der Implementierung in einen Zieltext. Zweitens ist bei der Herstellung eines Zieltextes damit zu rechnen, dass einzelne Monita übersehen oder bewusst ignoriert worden sind und der verantwortliche Textgestalter (Kopist, Lektor, Stecher) darüber hinaus auch noch eigenmächtige, also nicht-autorisierte Textveränderungen vorgenommen hat. Die publizistisch „erzielte Werkfassung“ entspricht dann nicht dem von Beethoven geforderten „Zieltext“. Drittens (und im schlimmsten Falle) wurden die von Beethoven angezeigten Monita überhaupt nicht in einen Zieltext (z. B. eine revidierte Neuauflage) überführt. Der somit dokumentarisch nicht eingelöste Zieltext (die Fassung letzter Hand), muss dann aus zwei separat überlieferten Texteinheiten, dem Ausgangstext und dem Revisionstext, erst noch editorisch konstituiert werden.
In einigen Fällen wurden Revisionsverzeichnisse in zeitgenössischen Musikzeitschriften veröffentlicht, mit deren Hilfe Käufer bzw. Besitzer defizienter Druckausgaben den Zieltext selbst herstellen konnten (z. B. bei Beethovens Streichquartett Op. 127).
Dokumentebene
Die hier beschriebenen, eng aufeinander bezogenen Textformen (Ausgangs-, Revisions- und Zieltext) sind nicht zwangsläufig an drei korrespondierende Dokumentformen (Ausgangs-, Revisions– und Zieldokument) gekoppelt. Vielmehr müssen – wie bereits bemerkt – Text- und Dokumentebene strikt voneinander unterschieden werden, da sie verschiedene Konstellationen miteinander eingehen können. Im genannten Fall separat publizierter Revisionsverzeichnisse ist der Zieltext in keinem historischen Einzeldokument verfügbar, sondern muss auf der Grundlage zweier Dokumente (korrupte Werkausgabe und Revisionsverzeichnis) konstituiert werden.
Oft sind Ausgangs-, Revisions- und Zieltext in einem einzigen Dokument, z. B. in einer vom Komponisten überprüften Abschrift vereinigt. Der Zieltext ist hier jedoch im skripturalen Dickicht von Textnarben mit dem Ausgangstext verwoben. Die Skriptur liefert entscheidende Merkmale zur Entschlüsselung textgenetischer Prozesse. Erst durch eine separate Reinschrift bzw. durch eine Druckveröffentlichung, also in einem anderen, neuen Dokument, erscheint der Zieltext – befreit von allen Arbeitsspuren – in seiner „reinen“, letztlich auch intendierten und aufführungspraktisch relevanten klaren Gestalt.
Ein eigenes, ausschließlich den Revisionstext enthaltendes Dokument (z. B. eine Liste oder eine brieflich mitgeteilte Revision) ist immer dann nötig, wenn der Komponist aufgrund bestehender örtlicher Distanz und vor allem aus technischen Gründen den Zieltext nicht selbst erstellen kann. Dies gilt nicht nur für Werkausgaben Beethovens, die in Leipzig oder London erschienen sind, sondern auch für seine Wiener Druckausgaben: Die technische Herstellung des Zieltextes in Form eines Zieldokuments (Druckausgabe) liegt in der Hand des versierten Stechers.
Neben diesen notwendigerweise fremdadressierten, dokumentarisch manifesten Revisionstexten gibt es überdies auch noch selbstadressierte Revisionsdokumente und -texte. Um die autographe Werkniederschrift der Diabelli-Variationen (D-BNba, NE 294) und die darauf basierenden beiden Abschriften (Londoner Abschrift: D-BNba, Sammlung H. C. Bodmer, HCB Mh 55; die zweite Abschrift von Wenzel Rampl ist verschollen) auf einen einheitlichen, für die Druckausgabe bestimmten konstistenten Textstand zu bringen, legt Beethoven im sog. Engelmann-Skizzenbuch (D-BNba, Sammlung H. C. Bodmer, HCB Mh 60) eine selbstadressierte Liste von 70 Monita an. Er hält damit Revisionen fest, um diese später in das aktuell nicht verfügbare Werkmanuskript bzw. in die temporär ebenfalls nicht verfügbare Abschrift zu übertragen. Im Zuge dieser redaktionellen Koordinierungsmaßnahmen entsteht ein kompliziertes Geflecht von Textbeziehungen: Ein und dasselbe Textdokument wird je nach Arbeitsphase zum Ausgangstext oder zum Zieltext (ausführlich dazu Susanne Cox: Das Skizzenbuch „Engelmann“. Untersuchungen zu Skizzen Beethovens aus dem Frühjahr 1823, Paderborn 2022).
RS, BRA
Version 1.0.1