Streichquintett c-Moll op. 104

Datierung/Entstehung

Beethovens Streichquintett in c-Moll op. 104 ist eine Eigenbearbeitung seines Klaviertrios op. 1 Nr. 3. Für das Quintett sind die folgenden Quellen überliefert: Eine von Beethoven stark überarbeitete Kopistenabschrift in Partitur (D-B, Mus. ms. autogr. Beethoven, L. v., Grasnick 11), die Wiener Originalausgabe (Stimmen, Artaria und Comp., Februar 1819) und die Londoner Ausgabe (Stimmen, Elizabeth Lavenu, 1819).[1]
Im August 1817 hatte ein nicht sicher identifizierbarer Herr Kaufmann[2] das bereits 1795 bei Artaria in Wien (in Stimmen) erschienene Klaviertrio op. 1 Nr. 3 als Streichquintett bearbeitet und Beethoven dieses offenbar vorgelegt. Beethoven, dem die Bearbeitung nicht gefiel, wurde dadurch zu einem eigenen Arrangement angeregt. Dies geht aus seiner Aufschrift auf dem Titelblatt der Abschrift Grasnick 11 hervor: „Bearbeitetes terzett zu einem 3 stim̅igen quintett vom Hr: Gutwillen u. aus dem schein von 5 stim̅en zu wirklichen 5 Stim̅en ans Tagslicht gebracht, wie auch aus größter Miserabilität zu einigem ansehn erhoben von Hr: Wohlwollen. – 1817 am 14ten august. Nb: die ursprüngliche 3 stim̅ige quintett partitur ist den Untergöttern als ein feierliches Brandopfer dargebracht worden.“[3]
In der Forschung ist umstritten, ob Beethoven die Bearbeitung als Quintett komplett selbst anfertigte[4] oder ob er Kaufmanns Partitur abschreiben ließ und diese Abschrift dann umarbeitete.[5] In letzterem Fall würde es sich bei der Abschrift Grasnick 11 um eine Kopie von Kaufmanns Bearbeitung handeln, in der Beethoven weiterarbeitete. Der vom Kopisten geschriebene Notentext entspräche dann Kaufmanns Bearbeitung. Eine dritte Möglichkeit für die Entstehung der Bearbeitung wäre, dass Beethoven die Originalpartitur Kaufmanns überarbeitete und diese dadurch unübersichtlich und unbrauchbar geworden war, weshalb Beethoven sie abschreiben ließ (Grasnick 11), um dann in der Abschrift weiterzuarbeiten.[6] Beide Theorien erklären das Fehlen einer autographen Partitur und das Vorhandensein der Abschrift Grasnick 11, die von Beethoven außerordentlich stark überarbeitet wurde.[7] Diese Überarbeitung war wohl am 14. August 1817 abgeschlossen.[8] Aufgrund der vielen Änderungen war diese Abschrift nicht als Stichvorlage geeignet. Vielmehr mussten davon zwei weitere Kopien hergestellt werden, die als Stichvorlagen für die Wiener und die Londoner Ausgabe verwendet werden konnten. Beide sind nicht überliefert.

Wiener Originalausgabe

Das Streichquintett op. 104 erschien im Februar 1819 in Stimmen bei Artaria und Comp. in Wien. Im Januar oder Februar[9] 1819 bekam Beethoven Korrekturexemplare der Ausgabe von Artaria. Er las die gedruckten Stimmen im Abgleich mit der Abschrift Grasnick 11 Korrektur und hielt 37 Monita am Ende ebendieser Abschrift (auf fol. 35v und 36r) fest (Revisionsdokument A). Beethoven legte dieses Revisionsverzeichnis wohl nur für seinen eigenen Gebrauch an (siehe die Begründung dazu im Abschnitt zum Revisionsdokument A): Es ist unwahrscheinlich, dass Artaria die Originalausgabe anhand dieses Verzeichnisses verbesserte, weil Beethoven dem Verleger dann die gesamte Partitur übergeben haben müsste. Vermutlich hat Beethoven die Änderungen direkt in eines der Korrekturexemplare eingetragen oder Artaria ein anderes Revisionsverzeichnis übermittelt.
Beethovens Änderungen zur Wiener Originalausgabe wurden in den Druckplatten umgesetzt, aber nicht sämtlich in einem Arbeitsgang: Es ist ein Exemplar der Originalausgabe ante revisionem überliefert (A-Wn, Slg. Hoboken, S.H. Beethoven 420).[10] Zudem gibt es ein Exemplar, das teilweise revidiert ist (D-Mbs, 4 Mus. pr. 13983), und die vollständig revidierte Titelauflage von 1820,[11] in der alle Änderungen aus dem Revisionsdokument A durch Plattenkorrekturen umgesetzt worden sind (die Monita 17: IV, T. 32 und 24: IV, T. 234 jedoch falsch). Darüber hinaus wurden weitere Änderungen an den Druckplatten vorgenommen, die nicht im Revisionsdokument A vermerkt worden sind: Insgesamt wurden fünf Zeichen neu eingefügt. Dabei handelt es sich zweimal um schriftbildliche Verbesserungen (Warnungsakzidenzien) und dreimal um Fehlerkorrekturen: Ein sf, ein tr und ein Haltebogen (Zeichen, die in der überprüften Abschrift Grasnick 11 stehen) befinden sich nicht in der Ausgabe ante revisionem, sind hingegen in der Ausgabe post revisionem vorhanden (siehe den Vergleich der Wiener Originalausgabe ante und post revisionem mit CollAna). Ob diese Plattenänderungen auf Beethoven zurückgehen oder verlagsseitig vorgenommen wurden, ist nicht sicher zu entscheiden. Möglicherweise lag dem Verleger zur Revision der Originalausgabe ein (heute verschollenes) Exemplar der Ausgabe mit handschriftlichen Revisionen Beethovens oder ein anderes Revisionsverzeichnis vor. Dieses Revisionsdokument könnte die fünf weiteren (in Revisionsdokument A nicht vorhandenen) Änderungen enthalten haben.

Das teilweise revidierte Exemplar der Wiener Originalausgabe (D-Mbs, 4 Mus. pr. 13983)

Es ist ein einziges Exemplar der Originalausgabe überliefert, in dem nur ein Teil der Monita aus Revisionsdokument A umgesetzt worden ist: 20 Monita sind ausgeführt worden, 16 wurden nicht umgesetzt und ein Monitum wurde missverstanden und falsch umgesetzt (siehe die komparative Ansicht zu Monitum 17, IV, T. 32: Wahrscheinlich wurde Beethovens Tonbuchstabe „F“, der die Änderung einer Tonhöhe anzeigen sollte, fälschlich als forte interpretiert). In der Cello-Stimme wurden alle Monita umgesetzt, in der Stimme der Viola II dagegen keines, in den anderen drei Stimmen wurden manche Änderungen umgesetzt, aber nicht alle. Bisher konnte keine Begründung für das unsystematische Vorgehen bei der Revision der Ausgabe gefunden werden: Die vorgenommenen Änderungen betreffen sowohl Fehlerkorrekturen als auch Varianten und dürften demnach nicht auf den Verleger zurückgehen. Auch in Bezug auf die Arten von Änderungen, die umgesetzt wurden (z. B. Tonhöhen, Bögen, Vorzeichen, Punktierungen betreffend), ist kein systematisches Vorgehen erkennbar. Es ist auch nicht nachweisbar, dass nur die Plattenkorrekturen vorgenommen wurden, die wenig aufwendig waren. Denkbar wäre, dass Beethoven mehrere Korrekturdurchgänge gemacht und mehrere Revisionsdokumente an den Verlag gegeben haben könnte, deren Monita nacheinander umgesetzt wurden. Es gibt jedoch keine Quelle, die dies bestätigt oder darauf hindeutet.

Londoner Ausgabe

Außer in Wien erschien das Werk auch in London bei Elizabeth Lavenu. Beethoven hatte Ferdinand Ries, der zu dieser Zeit in London lebte, in einem Brief vom 18. oder 19. Mai 1818 (BGA 1258) darum gebeten, einen englischen Verleger für das Quintett zu finden. Im Dezember 1818 oder Januar 1819 schickte er die Stichvorlage – einen Stimmensatz[12], der von der Abschrift Grasnick 11 abgeschrieben worden war – nach London.[13]
Nachdem Beethoven die Wiener Originalausgabe Korrektur gelesen und darin einige Fehler gefunden hatte, schickte er Ries am 8. März 1819 (BGA 1294) eine Revisionsliste (Revisionsdokument B), die auf dem Revisionsdokument A basiert (siehe hierzu den Abschnitt zu Revisionsdokument A): Er befürchtete nämlich, dass die Stichvorlage für die englische Ausgabe die gleichen Fehler enthielt wie die Stichvorlage der Wiener Originalausgabe. Deshalb überschrieb er die Revisionsliste für Ries mit: „Vieleicht vorkom̅ende Fehler in den Stim̅en von dem quintette.“ Das Revisionsdokument B wurde in der Londoner Ausgabe jedoch nicht berücksichtigt. Das Erscheinungsdatum dieser Ausgabe ist nicht bekannt. Möglicherweise war sie bereits vor Eintreffen der Liste (am 27. März 1819) erschienen.[14] Manche der im Revisionsdokument B angemahnten Stellen sind in der englischen Ausgabe trotzdem korrekt – wahrscheinlich, weil die Stichvorlage bereits richtig war oder weil bestimmte Fehler als solche erkannt und verbessert werden konnten.[15] Da die Londoner Ausgabe in vielen Details mit der Abschrift Grasnick 11 übereinstimmt, aber von Artarias Ausgabe abweicht, ist sie kein Nachdruck der Wiener Originalausgabe, sondern basiert auf den handschriftlichen Einzelstimmen, die Beethoven Ries geschickt hatte.[16]

Von den insgesamt 37 im Revisionsdokument A monierten Stellen sind in der englischen Ausgabe 11 korrekt. Diese Stellen, an denen die Londoner Ausgabe richtig ist, müssen bereits in der Stichvorlage korrekt gewesen sein oder wurden konjektural verbessert. Ein Fehler, der sich wahrscheinlich in der Londoner Stichvorlage befand (weil er auch in der Abschrift Grasnick 11 vorhanden ist), könnte vom Stecher als solcher erkannt und direkt bei der Herstellung der Ausgabe berichtigt worden sein (siehe das Monitum zum IV. Satz, Vc, T. 306 in der komparativen Ansicht). Weitere Fehler in der Londoner Ausgabe dürften auf Fehler in der Stichvorlage zurückgehen, d. h. dass die Stichvorlagen für die Wiener und die Londoner Ausgabe zum Teil dieselben Fehler enthielten. Manche Stellen weichen in der Londoner Ausgabe von der Abschrift Grasnick 11 ab, weil Beethoven die Änderungen erst nachträglich (als er die Wiener Originalausgabe korrigierte) in Grasnick 11 vorgenommen hat. Deshalb befanden sich diese Änderungen nicht in der Londoner Stichvorlage und konnten nicht in die Ausgabe eingehen.

Zur Abschrift Grasnick 11

Beethoven benutzte die Abschrift Grasnick 11 zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Arbeitszielen: 1) Zunächst diente sie ihm als Arbeitsmanuskript zur Herstellung des Werktextes von Op. 104, der eigentlichen Bearbeitung. 2) Danach nutzte ein Kopist die Partiturabschrift, um davon die Stichvorlagen herzustellen. 3) Später nutzte Beethoven die Abschrift zum Abgleich beim Korrekturlesen der Wiener Originalausgabe. Er legte das Revisionsverzeichnis auf den letzten beiden Seiten der Abschrift an und trug zugleich die Änderungen, die an der Originalausgabe vorgenommen werden sollten, mit Bleistift an Ort und Stelle in die Abschrift ein (nur die Monita 25: IV, T. 362–365 und 30: I, T. 349 wurden nicht eingetragen). Er kennzeichnete diese Bleistift-Änderungen in der Abschrift mit durchstrichenen Kreisen, weil er bereits zuvor (bei der Herstellung des Werktextes) zahlreiche Änderungen mit Bleistift und Tinte an der Abschrift vorgenommen hatte. Durch die Kreis-Markierungen konnte er die späteren von den früheren Änderungen unterscheiden.[17] Beethoven schrieb die durchstrichenen Kreise auch neben die Monita des Revisionsverzeichnisses, um die Zusammengehörigkeit der Monita zu den entsprechenden Stellen in der Abschrift zu verdeutlichen. (Bei drei Monita fehlt der durchstrichene Kreis allerdings.) Die Abschrift Grasnick 11 diente Beethoven als „Archivexemplar“ des Werkes, um alle Änderungen, die an der Wiener und potentiell auch an der Londoner Ausgabe vorgenommen werden sollten, an einem Ort festzuhalten.

Ausgangs- und Zieldokument

1. in Bezug auf Revisionsdokument A

Das Ausgangsdokument ist die Wiener Originalausgabe, erschienen bei Artaria (Februar 1819), Exemplar ante revisionem (A-Wn, Slg. Hoboken, S.H. Beethoven 420). Dieses Exemplar enthält den revisionsbedürftigen Ausgangstext.
Das Zieldokument ist die Titelauflage der Wiener Originalausgabe von 1820, Exemplar post revisionem (D-BNba, C 104/6): Darin wurden alle Monita durch Plattenkorrekturen, wenn auch nicht durchweg korrekt, umgesetzt.

2. in Bezug auf Revisionsdokument B

Das Ausgangsdokument ist die Wiener Originalausgabe, erschienen bei Artaria (Februar 1819), Exemplar ante revisionem (A-Wn, Slg. Hoboken, S.H. Beethoven 420). Dieses Exemplar enthält den revisionsbedürftigen Ausgangstext.
Es gibt kein Zieldokument, weil das Revisionsdokument B in der Londoner Ausgabe (E. Lavenu) nicht berücksichtigt worden ist. Der Zieltext kann konstituiert werden, indem man den Ausgangstext und den Text des Revisionsdokuments B kombiniert.[18]

Revisionsdokument A

Das Revisionsdokument A ist eine Zusammenstellung von 37 Monita, die sich am Ende der überprüften Abschrift Grasnick 11 befindet. Beethoven hat die Wiener Originalausgabe (im Februar 1819) im Abgleich mit der Abschrift Korrektur gelesen und seine Änderungswünsche auf den letzten Seiten der Abschrift festgehalten. Anhand der Reihenfolge der Monita im Revisionsdokument ist erkennbar, dass Beethoven die Ausgabe bei der Korrekturlesung stimmenweise durchgegangen ist.
Das Revisionsdokument enthält einige auf die Monita bezogene Ortsangaben Beethovens: Er machte dabei keine genauen Taktangaben, sondern gab an, in welcher Stimme und in welchem Satz sich mehrere aufeinander folgende Monita befinden. Beethoven hielt in diesem Revisionsdokument für jedes Monitum nur den Zieltext (d. h. die geforderte, richtige Lesart) fest. Er beschränkte sich meist auf Notentextausschnitte (bestehend aus Kontextzitat und Änderungsimperativ), Erläuterungen zu den Änderungen sind selten.[19] Bei den Monita handelt es sich zum Großteil um Fehlerkorrekturen, aber es gibt auch einige Warnungsakzidenzien (schriftbildliche Verbesserung) und wenige Varianten.
Das Revisionsdokument A ist mit Bleistift geschrieben: Beethovens Schrift ist unsauber und undeutlich. Das Revisionsverzeichnis ist umständlich in der Benutzung, da Beethoven keine präzisen Ortsangaben in Form von Taktangaben machte und weil es nur wenige Erläuterungen zum jeweiligen Änderungsimperativ gibt. Die Monita lassen sich am besten verstehen, indem man die entsprechende Stelle in der Abschrift, die Beethoven jeweils mit einem durchstrichenen Kreis markiert hatte, zum Vergleich hinzuzieht. Die Abschrift wird damit zu einem Teil des Revisionsdokuments. Dies alles weist darauf hin, dass Beethoven das Revisionsdokument A nur zum eigenen Gebrauch angelegt hat. Artaria setzte die Änderungen in seiner Ausgabe wahrscheinlich auf Grundlage eines anderen, nicht überlieferten Revisionsdokuments um. Dabei könnte es sich um ein Exemplar der Originalausgabe, in das Beethoven seine Änderungswünsche eingetragen hatte, oder um eine andere Revisionsliste gehandelt haben. Sicher ist hingegen, dass Beethoven das Revisionsdokument A als Grundlage für die Erstellung des Revisionsdokuments B benutzte.
Als Beethoven das Revisionsdokument B erstellte, zählte er die Takte in der überprüften Abschrift durch, um in dem für Ries bestimmten Revisionsdokument B genaue Ortsangaben (mit Taktzahlen) machen zu können. Den I. und IV. Satz untergliederte er dabei in zwei „Theile“ (jeweils getrennt durch das Wiederholungszeichen). Für die Taktzählung bedeutete dies, dass Beethoven nach der Wiederholung, also im zweiten Teil, wieder bei Takt 1 anfing. Da Beethoven beim Monitum zum IV. Satz, V II, T. 406–407 in der Abschrift die falsche Stelle markiert hatte (sein durchstrichener Kreis befindet sich in T. 262 des „2ten Theils“ statt in T. 260), machte er im Revisionsdokument B eine falsche Ortsangabe: Er hielt fest, dass die Änderung im 262ten Takt vorgenommen werden müsse. Dieser Fehler belegt die Abhängigkeitsverhältnisse der beiden Revisionsdokumente.

Revisionsdokument B

Das Revisionsdokument B befindet sich im Brief an Ferdinand Ries vom 8. März 1819 (BGA 1294). Es handelt sich um eine Liste mit 33 Monita: Beethoven hat im Vergleich zum Revisionsdokument A offenbar zwei Monita vergessen (zum I. Satz, Va I, T. 113 und zum I. Satz, Va I, T. 261) und er fasste drei Monita (zum I. Satz, Vc, T. 349–353) zu einem einzigen, dreiteiligen Monitum zusammen. Die Reihenfolge der Monita entspricht der von Revisionsdokument A.
Beethoven hatte Ries im Dezember 1818 eine Stimmenabschrift von Op. 104 als Stichvorlage geschickt. Aufgrund der Fehler, die er in der Wiener Originalausgabe gefunden hatte, vermutete er dieselben Fehler in der Londoner Stichvorlage. Beethoven hielt in der Liste für Ries aber nicht die Fehler fest, sondern er notierte (wie im Revisionsdokument A) den Zieltext. Dies bedeutete, dass Ries das jeweilige Monitum mit der Londoner Ausgabe (oder der Stichvorlage) hätte vergleichen müssen, um Abweichungen zu erkennen, weil der Änderungsimperativ in der Liste nicht explizit benannt wird. Eine Ausnahme ist das Monitum zum I. Satz, Vc, T. 123: Dort erläuterte Beethoven die vorzunehmende Änderung, weil ein Triller getilgt und nicht, wie an allen anderen Stellen, etwas hinzugefügt oder ersetzt werden sollte. Da Beethoven die Kontextzitate nicht immer vollständig und korrekt notierte und den Änderungsimperativ nicht kennzeichnete, könnte es für Ries schwierig gewesen sein zu erkennen, worin die jeweilige Änderung bestehen sollte.
Im Vergleich zu Revisionsdokument A ist das Dokument B ordentlicher und mit Tinte statt Bleistift geschrieben sowie als Liste angeordnet. Die Ortsangaben sind genauer: Beethoven machte Angaben zu Stimme und Satz, unterteilte die Sätze in Abschnitte und zählt die Takte der Abschnitte durch. Zudem sind die Kontextzitate vollständiger: Beethoven notierte detailgenauer (d. h. auch Elemente der sekundären Notation), gab immer die Notenschlüssel an; manche Kontextzitate sind vom Umfang des Notentextes her länger, selten auch kürzer als im anderen Dokument. Beim Monitum zum II. Satz, Var. 3, Va II, T. 4 unterlief Beethoven ein Fehler: Er vergaß den Änderungsimperativ (ein Vorzeichen, das hinzugefügt werden sollte) anzugeben. Bei zwei Monita ist der Änderungsimperativ genauer angegeben als in Dokument A: Bei den Monita zum IV. Satz, Va II, T. 234 und zum II. Satz, Vc, Var. 3, T. 13 notierte Beethoven zusätzlich zum cresc. noch Verlängerungsstriche, welche die Dauer des cresc. anzeigen und die im Revisionsdokument A fehlen.

Zur komparativen Ansicht

Da es für Op. 104 zwei Revisionsdokumente gibt, die nacheinander entstanden sind, werden die Monita jedes Revisionsdokuments in einer eigenen komparativen Ansicht dargestellt (in der Listenansicht der VideApp_rev sind nur die Monita des Revisionsdokuments A verlinkt).
Beethoven hielt die Änderungen im Revisionsdokument A (Kopistenabschrift in Partitur mit autographem Revisionsverzeichnis am Ende) doppelt fest: Zum einen trug er die einzelnen Revisionen ad locum in die Partitur ein und zum anderen notierte er sie zusätzlich am Ende der Abschrift. Deshalb werden in der komparativen Ansicht zu Revisionsdokument A zwei Faksimile-Ausschnitte (Ausschnitt aus der Partitur und aus dem Verzeichnis) gezeigt. Diese Ausschnitte werden jeweils auch in annotierter Transkription wiedergegeben.
In Bezug auf Revisionsdokument B gibt es kein Zieldokument, da die Monita in der Londoner Ausgabe, auf deren Änderung das Revisionsdokument abzielt, nicht berücksichtigt wurden. Dennoch sind, wie oben beschrieben, manche der monierten Stellen in der Londoner Ausgabe korrekt, z. B. weil die Stichvorlage richtig war. Die Londoner Ausgabe wird in der komparativen Ansicht zum Vergleich in der Kommentar-Zeile abgebildet. Sie enthält den erzielten Text. Der Zieltext wird durch die Kombination von Ausgangs- und Revisionstext konstituiert.

Quellen

Literatur

Susanne Cox


Anmerkungen

[1] Vgl. zum Quellenbestand Kurth, NGA VI/2, S. 51.

[2] Es könnte sich um Joseph Kaufmann handeln, der „von 1814 bis 1835 als ausübendes Mitglied (Violine) der Gesellschaft der Musikfreunde verzeichnet“ ist, BGA 1158, Bd. 4, S. 98, Anm. 2.

[3] D-B, Mus. ms. autogr. Beethoven, L. v., Grasnick 11, fol. 1r.

[4] Vgl. Schwager, Beethoven and the First Layer of Manuscript Grasnick 11.

[5] Vgl. Tyson, The Authors of the Op. 104 String Quintet, S. 163.

[6] Vgl. Kurth, NGA VI/2, S. 52. So auch Peter Cahn: Rezension zu Beethoven Studies, S. 524.

[7] Tyson zufolge nahm Beethoven hier substanziellere Revisionen vor, als er es normalerweise beim Überprüfen von Abschriften tat und auch die Anzahl der Änderungen geht stark über das übliche Maß hinaus, vgl. Tyson, The Authors of the Op. 104 String Quintet, S. 163.

[8] Vermutlich bezieht sich Beethovens Datierung auf dem Titelblatt auf den Abschluss der Arbeit.

[9] Am 4. Januar 1819 wurden die Pflichtexemplare der Originalausgabe bei der Zensurbehörde abgegeben und das Erscheinen der Ausgabe wurde in der Wiener Zeitung vom 18. Februar 1819 angezeigt, vgl. Kurth, NGA VI/2, S. 52.

[10] Dabei stellt sich die Frage, ob es sich bei diesem einzeln überlieferten Exemplar um eines der Korrekturexemplare handelt, die der Verleger Beethoven geschickt hatte, oder ob Artaria die Ausgabe tatsächlich schon vor Beethovens Korrekturlesung ausgeliefert hat, wie Kurth vermutet, vgl. Kurth, NGA VI/2, S. 52.

[11] Titelvariante: „2 Bratschen | und Violonzell“ statt „2 Alt=Violen | und Violoncelle“. Datierung nach LvBWV, Bd. 1, S. 654.

[12] Dass es sich bei der Stichvorlage um einen Stimmensatz handelte, ist aus Beethovens Überschrift der Revisionsliste für Ries erkennbar: „Vieleicht vorkom̅ende Fehler in den Stim̅en von dem quintette.“ (BGA 1294).

[13] Vgl. Kurth, NGA VI/2, S. 51.

[14] Vgl. ebd. S. 53.

[15] Vgl. ebd.

[16] So auch Tyson, The Authors of the Op. 104 String Quintet, S. 172. Tyson nennt zwei Stellen in Op. 104, an denen die Londoner Ausgabe und die Abschrift Grasnick 11 übereinstimmen, die Wiener Ausgabe hingegen andere Lesarten enthält, vgl. ebd. Anm. 22.

[17] An den Stellen, an denen in der Abschrift keine Änderungen vorgenommen werden mussten, weil sie korrekt waren, fügte Beethoven nur die durchstrichenen Kreise hinzu. Diese Kreise kennzeichnen in der Abschrift somit alle Stellen, an denen in der Wiener Originalausgabe Änderungen vorgenommen werden sollten.

[18] Die Konstitution des Zieltextes ist in Bezug auf ein Monitum (II. Satz, Var. 3, Va II, T. 4) problematisch, weil hier im Revisionsdokument B der Änderungsimperativ (ein einzufügendes Auflösungszeichen) fehlt. In diesem Fall kann man den Zieltext konstituieren, indem man den Ausgangstext mit dem Text des Revisionsdokuments A kombiniert.

[19] Es gibt insgesamt sieben Erläuterungen: bei Tonhöhenänderungen, bei einer Punktierung und bei der Tilgung eines Trillers.