Monitum

Als Monitum (lat. Rüge, Beanstandung, Mahnung) wird ein Textsegment bezeichnet, das in Form eines Notentextes und/oder einer verbalen Beschreibung auf fehlerhafte oder revisionsbedürftige Lesarten hinweist, mit denen ein bestimmter Werktext (Ausgangstext) behaftet ist, und das gleichzeitig dazu auffordert, diese Defizite in einem bestimmten Zieltext zu beseitigen.
(A) Tabellarisch angelegte Korrektur- und Revisionsverzeichnisse bestehen aus einer Auflistung derartiger Monita.

Abb. 1: Beispiel für ein tabellarisch angelegtes Revisionsverzeichnis aus einem Brief Beethovens an Ferdinand Ries vom 8. März 1819, BGA 1294 (Beethoven-Haus Bonn, Sammlung Wegeler, W 13, S. 2)

(B) Einzelne oder mehrere Monita finden sich aber auch in Briefen, die ein Komponist (oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter) an Verleger oder an editorische Hilfskräfte richtet.

Abb. 2: Beispiel für ein brieflich mitgeteiltes Monitum, aus einem Brief an Breitkopf & Härtel in Leipzig, kurz nach dem 26. Juli 1809, BGA 393 (Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB Br 79, S. 2)

Gelistete und vereinzelt mitgeteilte Monita besagen unausgesprochen, dass die in ihnen geforderten Anweisungen vom Anweisenden selbst nicht in der gewünschten Form realisiert werden können, sondern auf die Ausführung durch eine andere Person angewiesen sind (z. B. bei der Erstellung einer Druckausgabe). Gelistete und/oder brieflich mitgeteilte Monita fungieren demnach als Transfertexte, die nach Ausführung der darin geforderten Änderungen häufig vernichtet werden.
(C) Monita können sich auch als direkte Eintragungen im Ausgangstext selbst befinden und dadurch ad locum den gewünschten Zieltext formulieren. Derartige handschriftlich überprüfte, revidierte Werkstattdokumente (Handschriften, Probeabzüge oder Drucke) schließen beide Textzustände, den Ausgangs- und den Zieltext, sowie den zwischen beiden Zuständen vermittelnden Revisionstext (Monita) ein.
Nicht selten wurden zu Lebzeiten des Komponisten die von ihm geforderten Monita nicht in einem Zieldokument eingelöst. Der Zieltext kann dann ggfs. aus der Kombination zweier dokumentarisch greifbarer Texte (Ausgangstext und Revisionstext) als Zieltext im Sinne einer Fassung letzter Hand editorisch konstituiert werden.

Ein Monitum besteht aus bis zu fünf aufeinander bezogenen Aussagekomponenten:
Es enthält (1) Angaben zum Textort, es zeigt (2) mittels eines Kontextzitats das an eben diesem Textort von einer Revision betroffene Textumfeld an und formuliert darin (3) einen (manchmal auch mehrere) Änderungsimperativ(e). Zusätzlich kann das Kontextzitat mit einem (4) Marginalzeichen versehen sein, das am Seitenrand des Revisionsdokuments wiederholt wird und dort auch noch (5) mit zusätzlichen Erläuterungen zur gemeinten Revisionsmaßnahme verknüpft sein kann.
Die nachfolgenden Darlegungen beziehen sich vornehmlich auf (A) gelistete oder (B) in Brieftexten integrierte Monita, lassen sich aber mutatis mutandis auch auf (C) ad locum monierte Textsegmente in revidierten Werktextdokumenten anwenden.

Der (1) Textort kann sowohl sprachlich als auch numerisch oder durch eine Kombination von beidem angegeben werden. Beethoven benutzt zur Angabe eines Textorts oft nur ungefähre Ortsangaben, wie z. B. formale Zäsuren innerhalb eines Satzes („1tes Tutti“). Taktzähler im heutigen Sinne waren seinerzeit nicht in Gebrauch. Beethoven benutzt Taktzahlen allenfalls in Bezug auf Abschnitte, die von formalen Zäsuren aus abzuzählen sind, um den gemeinten Textort anzuzeigen. Bezieht sich ein Monitum auf eine Druckausgabe, so dienen Seitenzahlen und eine Benennung des betreffenden Systems als Ortsangaben. Gegebenenfalls müssen zusätzlich noch die betreffenden Instrumentalstimmen angegeben werden.
Ist ein Monitum kein Teil einer (A) Liste oder (B) eines Briefs, sondern (C) direkt, ad locum, in den überprüften Werktext eingetragen, so teilt sich der Textort skriptural unmittelbar mit, wodurch sich eine zusätzliche Ortsangabe natürlich erübrigt.

Die Aussagegenauigkeit eines Monitums beruht zu einem wesentlichen Teil auf einem (2) Kontextzitat. Es ist sowohl für eine topographisch exakte Zuweisung, d. h. für die präzise Lokalisierung der syntaktischen Position, als auch in Einzelfällen für die Begrenzung von Änderungsmaßnahmen unverzichtbar. So kann z. B. der Geltungsbereich von Crescendo-Decrescendo-Gabeln oder von Legatobögen oder die Hinzufügung oder Tilgung anderer dynamisch-agogischer Angaben durch Einbettung in ein Kontextzitat unmittelbar und präzise gezeigt werden, wohingegen eine sprachlich beschreibende Positionsangabe derartiger Zeichen umständlich und nicht selten auch missverständlich ist. Das in Listen abschriftlich hergestellte Kontextzitat (es kann wenige Noten aber auch mehrere Takte umfassen) ist sowohl in Bezug auf den Ausgangstext als auch hinsichtlich des Zieltextes invariant. Als „Hilfstext“ steht das Kontextzitat quasi im lemmatischen Dienst des Änderungsimperativs, besitzt selbst aber keine textändernde Funktion. Diese an sich triviale Feststellung ist deshalb von Bedeutung, weil ein verkürztes oder gar fehlerhaftes Kontextzitat für die geforderte Revisionsmaßnahme irrelevant ist, gleichwohl aber bei der Durchführung der geforderten Textänderung Missverständnisse und Fehler auslösen kann.

Der (3) Änderungsimperativ, der die Revisionsmaßnahme formuliert, ist zweiteilig ausgerichtet. Er benennt innerhalb des Kontextzitats ein (oder mehrere) Notationszeichen und verknüpft diese(s) mit jeweils einer von vier möglichen Textoperationen (Tilgung, Ersetzung, Einfügung, Umstellung) im Sinne eines erteilten Befehls (tilge x; ersetze x durch y; füge x ein; stelle x und y um). Derartige Änderungsbefehle können in bestimmten Fällen nonverbal zum Ausdruck gebracht werden. So kann etwa eine Tilgung durch eine Streichung oder eine Einfügung von Notationselementen an Ort und Stelle über einen vide-Verweis sinnfällig angezeigt werden. Die genannten Maßnahmen sind selbsterklärend und lassen sich innerhalb des Zieltextes in einem einzigen Arbeitsschritt umsetzen. Dagegen müssen Ersetzungs- und Umstellungsmaßnahmen erklärt oder beschrieben werden, weil sie mindestens zwei Arbeitsschritte erfordern.
Änderungsimperative formulieren einen bestehenden, geschlossenen Werktext partiell um und lassen sich hinsichtlich ihrer textuellen Konsequenzen klassifizieren: Ein Änderungsimperativ kann (a) eine Korrektur oder (b) eine Variante installieren, aber auch (c) die Textpräzision erhöhen, oder (d) die Schriftbildlichkeit verbessern. Gelegentlich zielt er auf (e) paratextliche Elemente des Werktextes (siehe hierzu Änderungsmaßnahmen: Klassifizierung).

Im Monitum wird das von einer Änderung betroffene, im Kontextzitat eingebettete Notationselement oft durch ein (4) Marginalzeichen, z. B. eine Kreuzmarke oder ein Nb-Kürzel (= nota bene), hervorgehoben. Derartige, die Aufmerksamkeit lenkende Zeichen werden am Seitenrand des Revisionsdokuments nochmals aufgegriffen, woran sich eine mehr oder weniger ausführlich formulierte (5) Beschreibung der erforderlichen Änderungsmaßnahme anschließen kann. Die aufmerksamkeitslenkende Funktion von Marginalzeichen wird vor allem dann deutlich, wenn sie auf Monita hinweisen, die in (C) einen geschlossenen Werktext eingearbeitet sind. Besonders in (A) gelisteten Revisionsdokumenten und in (B) brieflich integrierten Monita scheint die Befehlsform häufig auch grammatikalisch auf, wie folgendes Beispiel zeigt:

„Nb: geben sie acht, daß bey meiner Korrektur des Konzerts <bey> in der 1ten Violinstimme im 1ten Allo Seite 5 Zeile 7 1-ter Takt [Notenbeispiel] das piano unter diese Noten [Notenbeispiel] nicht aber umgekehrt unter die Violin-Noten gesezt werde –“ (Beethoven im Brief an Breitkopf & Härtel in Leipzig vom 6. Mai 1811, BGA 496). Vor allem in (A) Listen finden sich sprachlich verkürzte Imperative, wie z. B.: „weg die 2 : hinter g u. e“ (gemeint ist hier die Tilgung von Punktierungen hinter zwei Noten, bezogen auf die 5. Diabelli-Variation, oberes System, T. 33I; Beethovens Revisionsverzeichnis im Engelmann-Skizzenbuch, S. 16, Z. 4/5):

„Marginalkommentare“ und jedwede Erläuterungen zu einem Monitum sind nicht nur wegen ihrer die Änderungsmaßnahme präzisierende Aussagen, sondern auch wegen ihrer sprachlichen Form textgenetisch aufschlussreich. Beethovens spärliche Beschreibungen von und Reflexionen über notationelle, satztechnische, harmonische und generell kompositorische Sachverhalte etc. finden sich en passant gerade in Revisionsdokumenten.

BRA
Version 1.1.4